Donnerstag, 26. August 2010

In Deutschland existierte bislang kein Ranking für juristische Zeitschriften. Dabei ist schon die schiere Vielzahl der Fachjournale in diesem Metier beeindruckend - wer etwa die Auflistung der Hamburger Staatsbibliothek betrachtet, zählt mehrere Hundert Zeitschriften und Periodika. Eine solche Angebotsfülle zwingt zu einer Auswahl und Sortierung durch die Nutzer, bei der ein Ranking wertvolle Anhaltspunkte liefern kann.
Beim hier vorgestellten Ranking juristischer Fachzeitschriften - JuRaF - haben bis zum Auswertungsstichtag 248 Juristinnen und Juristen von 45 Universitäten 516 individuelle Rangfolgen der qualitativ hochwertigsten Fachzeitschriften erstellt. Diese Rangfolgen wurden nach Tätigkeit und nach Publikationsintensität gewichtet. Aufgenommen wurden Zeitschriften, die mindestens acht Nennungen erhielten. Die Erhebung wurde im Frühjahr 2009 durchgeführt. Sehr hübsch (siehe auch den dazugehörigen Beitrag in der JZ). Interessantes Ergebnis: Ungewöhnlich scheint auch der große Unterschied der Fachzeitschriften in der Bewertung. Aus anderen Wissenschaften wie der BWL oder VWL kennt man, bezogen auf eine Zehnerskala, geringere Unterschiede, so dass der Unterschied zwischen den Bestplatzierten oft im Nachkommabereich zu finden ist. Bei unserem Ranking allgemeiner Zeitschriften ist die bestbewertete Zeitschrift mit 10 ausgewiesen, während die zweitbeste den Wert 7,34 erhielt.
Freitag, 20. August 2010

Eine neue Studie ( PDF-Download) scheint den Bruch mit einigen liebgewonnenen "Gewissheiten" der US-Ausbildungskultur nahezulegen: It’s advice that’s been passed down through the ages, from generation to generation. Law is a profession that trades, the thinking goes, on prestige. Clients like prestigious names like Wachtell and Cravath; the wealthiest firms like names like Harvard, Yale and Chicago. Get into one of those schools, and up go your chances of going to a big firm, kicking tail, making partner and grabbing that brass ring. [...]
But is it true? In a new paper, UCLA law professor Richard Sander and Brooklyn law professor Jane Yakowitz argue no. “Eliteness” of the school you attended matters much less, they found, than your GPA.
The work is part of a continuing effort to examine preferences and law school, specifically, whether affirmative action actually hurts those it’s most supposed to benefit. Sander has previously argued that minority law students will often do better academically (and on the bar) if they attend a less-competitive school. Gegenläufige Entwicklung also zu Deutschland, wo seit Gründung der BLS und Einführung der universitären Schwerpunktbereiche die Bedeutung der Studien- und Examensfakultät in den Augen mancher Marktbeobachter steigt?
Montag, 2. August 2010

Unter dieser Überschrift findet sich ein zustimmungswürdiger Beitrag auf faz.net: Fest steht: Der deutsche Jura-Student hält jedem Vergleich stand, nicht nur mit ausländischen Kommilitonen, sondern auch mit Absolventen aus anderen Ländern. Und der gewiss etwas ältliche deutsche Rechtsreferendar muss erst recht keinen Vergleich mit ausländischen Junganwälten oder anderen Berufsträgern scheuen. Das liegt an der systematischen und breiten Ausbildung, die es ermöglicht, auch unbekannte juristische Probleme zu lösen. [...]
Der Juristenausbildung darf nichts aufgezwungen werden, was generell gescheitert ist. Die Bologna-Reform hat eben nicht nur ein „Umsetzungsproblem“, wie inzwischen sogar ihre Protagonisten einsehen. Sie ist im Alltag gescheitert. Da lässt sich wenig hinzufügen. Außer vielleicht, dass es uns beim Schutz der Juristenausbildung nicht nur ums Etikett geht (wie man dies bei anderen Fächergruppen glauben könnte). Abschlussbezeichnungen sind Schall und Rauch. Die Crux liegt im für die Juristenausbildung ungeeigneten modularisierten, abgeschichteten Lernen und dem Verzicht auf die Qualitätshürde Staatsexamen. Wohin das führt, erleben wir in Deutschland bekanntlich seit Einführung der Aufteilung der Ersten Juristischen Prüfung in einen staatlichen und einen universitären Teil.
Auch richtig: Dennoch gibt es genügend Gründe für eine behutsame Reform der Juristenausbildung: Ein Ziel muss es sein, die hohe Abbrecherquote (die oft Folge eines aus Verlegenheit gewählten Studienfachs ist) zu verringern und die Qualität der Ausbildung beizubehalten. Das lässt sich aber bekanntlich mit einer berufsqualifizierenden Bachelorphase von sechs Semestern nicht erreichen.
Dienstag, 20. Juli 2010

Der Kl. unterzog sich in den Jahren 1983 und 1984 der zweiten juristischen Staatsprüfung, die er am 31. 7. 1984 mit “befriedigend” bestand. Zur Begründung der Klage hat er geltend gemacht: Die mündliche Prüfung am 31. 7. 1984 sei fehlerhaft durchgeführt worden. Der Vorsitzende der Prüfungskommission Dr. X habe gegen das Gebot der Fairneß und der Unvoreingenommenheit verstoßen. Er habe das Vorgespräch mit der Bemerkung beschlossen: “Jetzt wollen wir aber mal voranmachen, wir erwarten von Ihnen heute Glanzleistungen, und eines kann ich Ihnen jedenfalls sagen - wie würde man das beim Kommiß ausdrücken - Sie werden hier auf dem Zahnfleisch wieder rausgehen." Diese Bemerkung habe ihn - den Kl. - entmutigt.
Die auf Wiederholung der mündlichen Prüfung gerichtete Klage hatte im ersten und zweiten Rechtszuge Erfolg. OVG Münster, Urteil vom 05.12.1986 - 22 A 780/85, NVwZ 1988, 458
Sehr schön: In seiner dienstlichen Äußerung hat Dr. X diese Bemerkung zwar nicht ausdrücklich eingeräumt, sondern erklärt, keine konkreten Vorstellungen vom Inhalt des Gesprächs zu haben. Er hat jedoch ausgeführt, es möge zutreffen, daß er sich so geäußert habe, weil er entsprechende Wendungen gelegentlich gebrauche. Sympathischer Zeitgenosse.
Das OVG Münster fand keinen Gefallen an der Formulierung: Die umgangssprachliche Formulierung “auf dem Zahnfleisch gehen" bezeichnet einen Zustand äußerster, bis zur Hilflosigkeit gehender Erschöpftheit nach vorheriger Überforderung. Wird jemandem eine zum “Gehen auf dem Zahnfleisch” führende Behandlung angekündigt, kann er daraus entnehmen, daß er überzogenen, ihn “klein machenden", wenn nicht gar schikanösen Anforderungen ausgesetzt werden soll. Eine solche Äußerung, selbst wenn sie anders gemeint gewesen und in guter Absicht erfolgt sein sollte, trug nicht zu einer Verbesserung der Prüfungsatmosphäre bei. Sie war im Gegenteil dazu geeignet, den Kl. erheblich zu beunruhigen, ihm den Mut zu nehmen oder doch zumindest ihn am Wohlwollen des Ausschußvorsitzenden zweifeln zu lassen und in seiner Entschlossenheit zur Herbeiführung des angestrebten vollbefriedigenden Prüfungsergebnisses zu beeinträchtigen.
Samstag, 3. Juli 2010

Ein Satz für die Ewigkeit: Die Verjährung ist ein Mittel zum Zweck, nicht Selbstzweck. (Motive I, S. 291)
Samstag, 26. Juni 2010

In einem aktuellen Verkehrsunfallprozess (leider noch nicht veröffentlicht) fährt der Beklagtenvertreter eine sehr kreative Begründung auf, warum die Ersatzverpflichtung seines Mandanten ausgeschlossen sein soll. Der Unfallhergang ist schnell erzählt. Spurwechsel im Innenstadtbereich als Kläger und Beklagter annähernd auf gleicher Höhe waren. Unfall wurde von hupendem Autokorso begleitet. Auch der Kläger hupte. Nach seiner Darlegung allerdings nicht aus Freude, sondern um den Beklagten zu warnen. Die Haftung ist bereits gem. § 17 III StVG ausgeschlossen. Der Beklagte zu 1) fuhr unter Beobachtung aller nach den Umständen gebotenenen Sorgfaltspflichten. Nachdem der Kläger für den Beklagten zu 1) trotz mehrfacher Rück- und Seitenschau nicht sichtbar war, er den linksseitigen Fahrtrichtungsanzeiger betätigt und sich nach links orientiert hatte, war das Hupen des Klägers für ihn nicht als Warnsignal aufzufassen. Auch ein Idealfahrer hätte in der Situation des Beklagten zu 1) davon ausgehen müssen, dass das Hupen des Klägers einzig dem Zweck diente, seiner Freude über den Spielausgang Ausdruck zu verleihen.
Mittwoch, 23. Juni 2010

Für Juristen mit vollbefriedigendem Erstem Staatsexamen sowie Volljuristen bietet e-fellows in diesem Jahr wieder am 24. und 25. September die Veranstaltung " Perspektive Wirtschaftskanzlei" auf Schloss Montabaur bei Frankfurt an.. Perspektive Wirtschaftskanzlei ist eine exklusive Karriereveranstaltung für leistungsstarke Juristen. Das Rahmenprogramm, Einzelgespräche sowie das gemeinsame Dinner bieten Gelegenheit, Vertreter neun renommierter Wirtschafskanzleien zu treffen. Mit dabei sind die drei Partnerkanzleien von e-fellows.net Clifford Chance, Freshfields Bruckhaus Deringer und Hengeler Mueller sowie Cleary Gottlieb, CMS Hasche Sigle, Gleiss Lutz, Hogan Lovells, Linklaters sowie Shearman & Sterling. Bewerbugnsschluss ist der 1. August. Für Unterkunft und Anreise wird gesorgt. Sollte es auch in diesem Jahr dort wieder Vorträge geben, lesen wir in Kürze bestimmt die Highlights in der Tagespresse, z.B. wer bald das " Gelübde der Armut" ablegt.
Dienstag, 22. Juni 2010

Und weiter geht es mit den prüfungsrechtlichen Fundstücken bei ...jurabilis! Es spricht der VGH Kassel, Beschluß vom 28.09.1988 - 6 TG 4081/87, NVwZ 1989, 890: Wenn Professor T. bei wiederholtem Versagen des Ast. angemerkt hat, daß auch bei dieser Frage “nichts zu holen” gewesen sei, hielt er sich noch im Rahmen einer sachlichen Kritik, zumal selbst gelegentliche verbale “Ausrutscher” für sich allein den Vorwurf der Unsachlichkeit noch nicht rechtfertigen (BVerwGE 70, BVERWGE Jahr 70 Seite 143 = NVwZ 1985, NVWZ Jahr 1985 Seite 187). Auch wenn Ungeduld und Enttäuschung über das Versagen des Prüflings dabei mitschwangen, wurde dadurch die Grenze zur Schmähkritik noch nicht erreicht. Wenn Professor T., wie er selbst einräumt, nach der Prüfung dem Prüfling gegenüber sinngemäß geäußert hat, daß es eine Unverschämtheit sei, mit einem solchen Wissensstand in die mündliche Nachprüfung zu gehen, konnte das Fairneßgebot nicht mehr verletzt werden, weil diese Äußerung nicht mehr im Rahmen der Prüfung fiel. Nach drei vorangegangenen Klausuren, einer abgebrochenen Nachprüfung und einer weiteren Nachprüfung, bei der ein Prüfling nach Einschätzung des Prüfers völlig versagt, erscheint eine drastische Kritik an ungenügender Vorbereitung auch sachlich gerechtfertigt und menschlich verständlich. Selbst wenn dabei mit erhobener Stimme der Begriff “Unverschämtheit” verwendet wird, läßt sich daraus nicht der Schluß ziehen, daß der Prüfer zu einer objektiven und sachlichen Beurteilung der Leistungen nicht in der Lage gewesen sei.
Montag, 21. Juni 2010

Im Rahmen der Bewertung schriftlicher Prüfungsarbeiten kommt eine Befangenheit des Prüfers kaum in Betracht. Denkbar ist allerdings, dass dieser sich bei den „Randbemerkungen” vergreift. Hierbei wird die Besorgnis „sehr hoch gehängt”. So sollen die Verwendung der Ausdrücke „grauenhaft” bzw. „grober Unverstand” – es ging um die gleiche Klausur – nicht zur Besorgnis der Befangenheit führen. Gleiches gilt für die Randbemerkung „Erbarmung! Barmherzigkeit”. Zimmerling/Brehm, NVwZ 2009, 358 (362) unter Verweis auf OVG Münster, Beschl. v. 16. 3. 2005 – 14 A 530/04 (nicht veröff.) bzw. VG Düsseldorf, Urt. v. 16. 3. 2007 – 15 K 4315/05 (nicht veröff., bestätigt durch OVG Münster, Beschl. v. 19. 8. 2008 – 14 A 1372/07, BeckRS 2008, 38279).
Sonntag, 13. Juni 2010

Mit dem " Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht" traten am 11.6 u.a. einige Änderungen im Bereich der §§ 488 ff. BGB ein. Der Regierungsentwurf nebst Begründung aus dem Jahr 2008 findet sich hier.
Ein paar Schmankerl sollte man als Referendar hier sicherlich beachten:
- § 489 spricht nun nicht mehr vom "Zinssatz" sondern vom "Sollzinssatz". Dies dient laut Entwurfsbegründung allerdings nur der Anpassung an die VerbraucherkreditRL. In § 489 Abs. 5 wird "Sollzinssatz" nunmehr dennoch legaldefiniert.
- Die zuvor in § 489 Abs. 1 Nr. 2 enthaltene Kündigungsmöglichkeit für Verbraucher, ist nun in das neue Kapitel 2 "Besondere Vorschriften für Verbraucherdarlehensverträge" gewandert und findet sich im § 500 BGB. Hinzu kommt, dass die Kündigungsfrist gem. § 500 Abs. 2 längstens einen Monat betragen kann. Ferner erlaub § 500 Abs. 2 BGB nunmehr eine vorzeitige Rückzahlung aller Verbraucherkredite. § 502 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BGB deckeln schließlich die Höhe einer vom Darlehensgeber in diesen Fällen vereinbarten Vorfälligkeitsentschädigung.
- §§ 503-505 BGB enthalten nunmehr Sondervorschriften für durch Grundpfandrechte gesicherte Darlehen und Überziehungen; die zuvor in § 503 BGB a.F. geregelte Möglichkeit zur Einräumung eines Rückgaberechtes findet sich nunmehr in § 508 BGB n.F.
- Ein neuer "Brecher" wird bestimmt § 491a BGB. Darin werden vorvertragliche Informationspflichten des Darlehensgebers beschrieben. § 491a BGB verweist auf Art. 247 EGBGB, dessen §§ 2, 3 wiederum selbst auf Muster verweisen bzw. eine Fülle an Daten enthalten, über die der Verbraucher aufzuklären ist. Wer hier die Nadel im Heuhaufen suchen muss, braucht starke Nerven in der Klausur.
Im Zuge der Änderungen wurden auch die §§ 355 ff. BGB angepasst.
- § 355 Abs. 2 S. 2 BGB stellt nunmehr "unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilte Widerrufsbelehrungen" selbigen gleich, die bei Vertragsschluss vorlagen. Konsequenz: Es gilt auch für diese nur die 14 Tage Widerrufsfrist (und nicht mehr die Monatsfrist).
- Neu ist auch § 360 BGB, der den Inhalt der Widerrufs- und Rückgabebelehrung konkretisiert.
Im Einzelnen haben sich noch viele weitere Dinge verändert, die alle in Ruhe mal betrachtet werden sollten.
Freitag, 28. Mai 2010

Der Personalrat der Referendare veranstaltet am Freitag, dem 4.6.2010 wieder die Große Berliner Referendarparty. Alle Berliner Referendarinnen und Referendare mit Anhang sind dazu herzlich eingeladen!
Ort: NBI Club, Kulturbrauerei, Schönhauser Allee 36 (U2 - Eberswalder Straße)
Einlass: 21 Uhr - Eintritt: 3,- EUR im Vorverkauf im Büro des Personalrats; Abendkasse 5,- EUR
Mittwoch, 19. Mai 2010

Bereits gestern meldete das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern: Heute und morgen thematisieren in Rostock die Präsidentinnen und Präsidenten, Leiterinnen und Leiter der Landesjustizprüfungsämter Deutschlands unter anderem die Reform der Juristenausbildung in Deutschland. Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hat im November 2008 den Koordinierungsausschuss beauftragt, die Evaluation der Reform der Juristenausbildung fortzusetzen und anhand unterschiedlicher Modelle Möglichkeiten und Konsequenzen einer Bachelor-Master-Struktur aufzuzeigen. Die Präsidentinnen und Präsidenten der Landesjustizprüfungsämter sollen ihre Erfahrungen mit der neuen Ersten Juristischen Prüfung in die Evaluation einbringen und sich zu den Prüfungssystemen der unterschiedlichen Modelle einer Bachelor-Master-Struktur äußern. Das "Mission Statement" klingt vielversprechend: Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) stellt in diesem Zusammenhang klar: "Es wird zukünftig darauf ankommen, jeder weiteren Reform in der Juristenausbildung einen strengen Maßstab anzulegen. Eine Reform ist nur dann eine gute Reform, wenn sie eine Verbesserung der gegenwärtigen Ausbildungssituation mit sich bringt und wenn sie geeignet ist, vorhersehbare Risiken auszuschließen. Nur in diesem Fall ist es segensreich, Bewährtes aufzugeben!"
"Die Ergebnisse der bisherigen universitären Ausbildung der Juristen in Deutschland," so die Ministerin weiter, "werden absolut und vor allem auch im internationalen Vergleich im Wesentlichen als vorbildlich bewertet. Die klassische Ausbildung mit dem Ziel des "Einheitsjuristen" wird der gemeinsamen Verantwortung von Staat und Universität gerecht. Nur bei umfänglicher Einbindung kann der Staat seiner Verpflichtung für die Rechtspflege und die Ausbildung qualifizierter Nachwuchsjuristen hinreichend nachkommen. Jedes Bologna-Modell wird sich der Prüfung stellen müssen, ob es den Erhalt gerade dieser Werte gewährleisten kann." Vertreter von ...jurabilis! (oder anderer NGOs) wurden nicht eingeladen.
Dienstag, 11. Mai 2010

Der Bundesrat brachte Ende März diesen Jahres einen Gesetzesentwurf zur "Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe" ein ( BR-Ds. 17/1216). Was dadurch bezweckt wird, erschließt sich schon aus dem Titel. Warum grundsätzlich PKH gewährt wird, liegt auch auf der Hand: Die Möglichkeit den Rechtsweg zu beschreiten, soll nicht von der Schwere des eigenen Portemonnaies abhängen.
Der Bundesrat hat offenbar eine ganz eigene Auffassung, wie sich rechtliches Gehör und fiskalischer Druck in ein noch engeres Korsett zwängen lassen. So werden deutlich weniger Abzüge beim anzusetzenden Vermögen vorgenommen, mit der Folge, dass das einzusetzende Einkommen bei der PKH-Berechnung höher ausfallen dürfte. Weiterhin werden die gem. § 115 II ZPO festzusetzenden Raten dramatisch erhöht. Bislang ist z.B. bei einem einzusetzenden Einkommen von bis zu 450 EUR eine Monatsrate von 155 EUR anzusetzen. Künftig sollen hier 300 EUR anzusetzen sein.
Damit nicht genug. Vergebens sucht man im Entwurf die Beschränkung des heutigen § 115 II ZPO, der die Zahl der festzusetzenden Raten auf "höchstens 48" begrenzte. Hierdurch wandelt sich die PKH nunmehr in ein Darlehen der Justizkasse. Der Rückzahlungsanspruch wird flankiert durch die neue Regelung des § 120a E-ZPO. Dieser sieht in seinem ersten Absatz vor, dass die Kosten der Prozessführung aus dem durch den Prozess Erlangten aufzubringen sind, wenn PKH bewilligt wurde.
Aus verfassungsrechtlicher Sicht erscheint der Entwurf zumindest bedenklich. Praktisch wird auf diese Art eine so hohe Hürde aufgestellt, dass sie vermutlich kaum noch jemand wird nehmen können oder wollen.
Montag, 26. April 2010

Wer sich im vergangenen Semester aufmachte, Rechtswissenschaften zu studieren, bekam den dringenden Rat, es lieber sein zu lassen. Einem Flugblatt, das an den Universitäten verteilt wurde, war zu entnehmen, daß sich ein Jura-Studium als Fehler fürs ganze Leben erweisen könnte. [...]
Die mit dem zweiten Staatsexamen erworbene "Befähigung zum Richteramt" ist für die meisten nur noch von buchstäblich akademischem Wert. Sie reicht nicht mal hin, in der Wirtschaft unterzukommen, jedenfalls nicht in gehobenen Positionen. In Handel und Industrie, bei Banken und Versicherungen sind derzeit etwa zehn Prozent aller Juristen tätig. Es sieht nicht so aus, als ob sich dieser Anteil erhöhen ließe. [...]
"Der einzige offene juristische Arbeitsmarkt ist die Anwaltschaft", bekommen schon die Studenten in der Ausbildungszeitschrift "Jus" erklärt. Es ist der letzte Ausweg, und da ihn jeder gehen kann - erforderlich ist nur die Robe -, schießen Anwaltsbüros in der Bundesrepublik wie Pilze aus dem Boden. Was sich wie ein brandaktueller Artikel liest, findet sich im SPIEGEL 21/1985 ( online abrufbar).
Schmankerl am Rande: Im nächsten Heft: Ärztezahl seit 1955 verdreifacht - 10 000 arbeitslose Mediziner - Kassenärzte melden Konkurs an Manches ändert sich eben doch.
Samstag, 24. April 2010

Der Focus-Themenschwerpunkt-Artikel über Großkanzleien (Titel: "Die Herren der Welt") ist nun online verfügbar. Während der Text insgesamt keine Leseempfehlung verdient, ist die Einleitung einen Blick wert, zeigt sie doch, wie der gemeine Wochenmagazin-Redakteur sich ein Einstellungsgespräch in einer Großkanzlei vorstellt: Der Kandidat ist nervös, aber er antwortet konzentriert und in geschliffenem Deutsch. Fehlerfrei wechselt er ins Englische, sobald einer der Frager die vertraute Fremdsprache benutzt. Während des fast zweistündigen Gesprächs nippt Hallmann nur am Wasserglas. Seinen Cappuccino rührt er nicht an. Er hat Angst, der Milchschaum werde an der Oberlippe kleben bleiben.
„Wir sind eine der renommiertesten und größten Kanzleien weltweit“, sagt schließlich der älteste der vier Männer. „Wir beschäftigen nur die besten Juristen, die hart arbeiten, aber auch gutes Geld verdienen können.“ Dann blickt der Grauhaarige Hallmann direkt in die Augen: „Wir würden Sie gern im Team begrüßen. 110 000 Euro Einstiegsgehalt plus Boni. Sie fangen am 1. März an. Einverstanden?“
Hallmann, derzeit Referendar mit rund 1000 Euro brutto im Monat, spürt, wie ihm der Atem stockt. Einhundertundzehntausend! Die Summe übertrifft seine kühnsten Erwartungen. „Sehr gern, vielen Dank“, sagt er. Der Grauhaarige erhebt sich, nimmt seine Brille von der Nase und streckt dem Neuling seine rechte Hand entgegen. „Willkommen, junger Mann“, sagt er und lächelt väterlich. „Ab heute spielen Sie ganz oben mit.“ Da hat jemand eindeutig zu häufig "The Firm" gelesen.
Donnerstag, 22. April 2010

Das Bundesamt für Justiz hat soeben die Juristenausbildungsstatistik für das Jahr 2008 veröffentlicht. Insgesamt haben 7.865 Absolventinnen und Absolventen das erste juristische Staatsexamen/die erste juristische Prüfung abgelegt. Im Jahr 2007 waren es noch 10.696. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der Absolventen damit um etwa 28 Prozent und im Vergleich zum Jahr 1998 sogar um 35 Prozent gesunken. Im zweiten Staatsexamen waren es im Jahr 2008 8.345 erfolgreiche Kandidaten. Hier ist die Zahl im Vergleich zu 2007 konstant geblieben. Die Quote der weiblichen Absolventen lag in beiden Prüfungen bei über 50 Prozent. Die vollständige Ausbildungsstatistik finden Sie hier. Quelle: Depesche Nr. 15/2010 des DAV.
Die Auswertung folgt dann sicher in den folgenden Tagen.
Auf den Schultern des sogenannten Einheitsjuristen ruht die deutsche Rechtspraxis. Diese Idealfigur lässt sich überall einsetzen, egal in welchem Bundesland, egal in welcher Behörde, welchem Gericht oder welcher Anwaltskanzlei. Denn man weiß, was man von ihr an Wissen und Kompetenz erwarten darf. Dafür garantiert eine bundesweit einheitliche Ausbildung. Schöner Beginn für einen (leider eher oberflächlich bleibenden) Artikel zu Reformbestrebungen in der Juristenausbildung.
Montag, 19. April 2010

Ich lese und lese, aber bringe nichts zu Papier…
Ich mache mir Zeitpläne, die ich nie einhalten kann...
Mein Doktorvater hat nie Zeit für mich…
Diese oder ähnliche Probleme kommen Ihnen bekannt vor? Vielleicht haben Sie ein solches Problem auch schon erfolgreich gelöst?
Dann ist die Kollegiale Beratung für Doktorand/innen der richtige Ort, um darüber zu sprechen. Jede/r hat vermutlich bereits die Erfahrung gemacht, wie wichtig und hilfreich der Austausch mit anderen ist, die in einer vergleichbaren Situation sind wie man selbst. Noch effektiver wird die gegenseitige Unterstützung, wenn dabei die Methoden der Kollegialen Beratung eingesetzt werden. Denn die Kernidee der Kollegialen Beratung ist, dass das Wissen und die Erfahrungen der ganzen Gruppe genutzt werden, um Probleme eines Einzelnen zu lösen.
Ab April 2010 wird es eine Kollegiale Beratung für Doktorand/innen an der Fakultät für Rechtswissenschaft geben. Ein Auftakt findet am 21. April 2010 um 18 Uhr (s.t.) in Raum UG 14 mit Frau Dr. Judith Brockmann statt, die zunächst eine Einführung in die Methoden Kollegialer Beratung geben wird. Anschließend besteht die Möglichkeit, das Gelernte direkt anzuwenden, wenn die ersten zwei Anliegen im Rahmen einer solchen Kollegialen Beratung für Doktorand/innen behandelt werden. Es folgen regelmäßige Treffen, bei denen sich Doktorandinnen und Doktoranden gegenseitig beraten. Welcher Leser testet dieses Angebot und verfasst dann einen kleinen Erlebnisbericht hier für ...jurabilis!?
Donnerstag, 8. April 2010

Margie Alumbaugh soon hopes to sit for the state bar exam even though the working mother of two never went to law school. The 36-year-old Ellensburg native has been studying to be an attorney while working full time as a legal secretary and later as a deputy prosecutor for the Kittitas County prosecutor's office. She is one of about 45 current people around the state who hope to become attorneys by working in the legal profession at the same time they are tutored in the law by a senior attorney.
The program, overseen by the Washington State Bar Association, has been active for more than 70 years. Washington is one of fewer than 10 states that provide a route for students to become lawyers without going through law school. Ist ein solches Modell sinnvoll? Sollte bei der nächsten Juristenausbildungsreform das Erfordernis eines dem Examen vorangegangenen Jurastudiums aufgehoben werden? Würden dann die kommerziellen Repetitoren "Full Service"-Programme auflegen? "Hemmer Law School" ante portas?
Die Diskussion ist eröffnet.
Sonntag, 4. April 2010

In the last two years, many law firms have laid off associates, deferred start dates for hires and tinkered with base pay and bonus structures, including pay cuts and freezes, the redistribution of portions of base salaries as bonuses and the elimination of lock-step pay increases.
Some firms have made more fundamental changes, like dividing associates into tiers. Some law graduates are hired for a partnership track, for instance, while others are brought in to specialize on more routine or low-level work.
William Henderson, a law professor at Indiana University who studies the business of law firms, called Kaye Scholer’s program “a coherent strategy in the short term.” But he added that in the long term, it could be damaging to the morale of smart employees. “They won’t work toward building the franchise,” he said. “It’s like having a slow, low-level cancer around.” [...]
Different tiers of associates mean varied approaches to motivation, promotion and compensation. Proponents of tiered associate programs said the key was identifying “partner potential” at hiring, then investing the firm’s resources in developing those people.
"Associates in Großkanzleien: Das Ende der Gleichheit?" vollständig lesen
Donnerstag, 1. April 2010

Viele Studenten und Referendare entscheiden sich vor dem Examen für ein Repetitorium. Gegner und Befürworter streiten über Sinn und Unsinn derartiger Veranstaltungen. So kann ich mich aus der eigenen Studienzeit an eine(n) ProfessorIn erinnern, der/die die kommerziellen Angebote am Studienort als sinnlose "Paukschulen" bezeichnete, während der/die wissenschaftliche MitarbeiterIn am Lehrstuhl (hinter vorgehaltener Hand) eingestand, selbst zum Rep. zu gehen.
Ein großer Nachteil war allerdings nie von der Hand zu weisen. Der Gang zum Repetitor kostet nicht nur Geld sondern auch viel Zeit. Insbesondere vor dem zweiten Examen ist diese Zeit regelmäßig knapp bemessen. Ein neidischer Blick zu angrenzenden Fachbereichen -in meinem Fall zu den Wirtschaftswissenschaftlern- deutete auf eine interessante Lösung hin: E-Learning. Vorlesungen, Tutorien, Übungen - alles war dort online verfügbar. Für Juristen scheint ein solcher Umbruch bislang noch nicht denkbar.
Diese Lücke versucht Lecturio nun zu füllen. Es handelt sich hierbei um einen kommerziellen Anbieter, der Inhalte für alle Fachrichtungen zusammenstellt. Unter jura-repetitorium.com kann man sich Kurse zu allen Themenbereichen online ansehen. Interessant ist, dass Lecturio mit dem Repetitorium BMR kooperiert. Diese wiederum arbeiten u.a. mit einem äußerst bekannten Dozenten zusammen. Wer also " den Oberheim" nicht nur lesen, sondern live erleben möchte, kann dies bald wohl auch online tun. Bislang ist das Kursprogramm noch nicht vollständig, da Lecturio bereits aufgezeichnete Kurse noch online verfügbar machen muss.
Die ...jurabilis!-Redaktion hat beschlossen, sich das Kursangebot ein wenig näher anzuschauen. Lecturio hat sich diesem Interesse nicht verschlossen und uns einen Testzugang zur Verfügung gestellt, der den Zugriff auf Kursinhalte erlaubt. Wir werden in den kommenden Wochen einige Kurse sichten und für interessierte Leser darüber berichten.
|
Kommentare
Do, 09.09.2010 14:53
Trifft es h [...]
Mi, 08.09.2010 22:09
Wie ist den [...]
Mi, 08.09.2010 18:34
Ich dachte, [...]
Mi, 08.09.2010 18:03
Wobei Loren [...]