Montag, 20. April 2009

Heute beginnt vor dem OLG Düsseldorf der Prozess gegen jene drei Herren, die sich vor zwei Jahren als "Sauerland-Gruppe" einen Namen gemacht haben. Der Vorwurf der Bundesanwaltschaft lautet unter anderem Mitgliedschaft in einer ausländischen und einer inländischen terroristischen Vereinigung, sowie die Vorbereitung eines Sprengstoffverbrechens. Die Süddeutsche versucht in der heutigen Ausgabe offenbar zu analysieren, wie es zu solchen Plänen kommen konnte Gelowicz, der mutmaßliche Rädelsführer, sowie Schneider sind Konvertiten, sie sind deutsche Staatsbürger und haben sich erst in der Jugend dem Islam zugewandt. Beide stammen aus Scheidungsfamilien, Gelowicz suchte nach einem Sinn im Leben und fand ihn offenbar in der Neu-Ulmer Islamistenszene, in der er seine radikalen Ansichten entwickelte. (Hervorhebung nicht im Original)
Mitunter sind die einfachen Erklärungsmuster vielleicht doch die Besten.
Montag, 9. März 2009

Prof. Dr. Otto Teplitzky - seines Zeichens Richter am BGH a.D. - kann man wohl mit Fug und Recht als eine der Autoritäten im Bereich des Verfahrensrechts im gewerblichen Rechtsschutz bezeichnen (vgl. seine beeindruckende Publikationsliste).
Doch auch Autoritäten sind vor Rückschlägen nicht gefeit. In einem Aufsatz aus dem Jahr 2005 (WRP 2005, 654-662) schreibt er Die abweichende Meinung, die ich selbst (nicht unbedingt aus besserer Überzeugung, aber wegen der Sinnlosigkeit, gegen eine fast geschlossene Phalanx von Anhängern einer immerhin gut vertretbaren Meinung anzukämpfen) bereits aufgegeben habe, wird nunmehr nur noch von Ahrens/Ahrens, Kap. 55 Rdn. 31 vertreten.
Es ging um die Frage, ob ein rechtskräftiges Unterlassungsurteil in einem Hauptsacheverfahren und/oder eine durch Abschlusserklärung gefestigte Unterlassungsverfügung geeignet ist, die Wiederholungsgefahr auszuräumen. Teplitzky hat dies bislang verneint, die "herrschende Meinung" sah das anders.
Dienstag, 6. Januar 2009

Der Diebstahl von Büromaterialien ist vermutlich in vielen Unternehmen und Behörden Alltag. Auch bei Stromberg war dies Thema in der Folge "Diebstahl". Auf die Frage Haben Sie schon mal irgendwas mitgehen lassen, Frau Burstedt? antwortete die "dicke Erika" Ne, natürlich nicht, Herr Stromberg. Jedenfalls nichts Größeres, wo man jetzt so Diebstahl zu sagen würde, oder so. Naja, ich hab 'n paar mal so Toner mitgenommen für den Drucker von der Claudia, meiner Tochter. Ja, im Laden da kostet das über hundert Euro und hier steht das... also sie hat's halt gebraucht für die Schule. Über eine ähnliche Geschichte hatte das VG Koblenz zu entscheiden. Dem Kläger - ein ehemaliger ehemaliger Beamter des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung - fehlte offenbar ebenso wie Erika jegliches Unrechtsbewusstsein - er hatte aber keine so gute Ausrede. Jedenfalls hat das VG einen Kostenbescheid bestätigt, mittels dessen er zur Schadensersatzzahlung verpflichtet wurde. Er hatte es aber auch besonders "bunt" (Brüller!) getrieben Der geständige und mittlerweile entlassene Beamte veräußerte in den Jahren 2003 bis 2007 Druckerpatronen des Bundesamtes in großer Menge an eine Solinger Firma und – zu einem geringeren Teil – über ebay. Das Bundesamt bezifferte den Schaden auf 491.114,53 € Quelle: Pressemitteilung des VG Koblenz
Mittwoch, 31. Dezember 2008

Man hat ja schon so manche Tirade von Feuilleton-Journalisten gelesen. Nicht selten geht es unter die Gürtellinie der Schauspieler und die Ausführungen sind eher beleidigend als wirklich kritisch. Aber was sich der derzeitige ZEIT-Feuilleton-Chef Jens Jessen geleistet hat, spottet wirklich jeder Beschreibung. So schreibt er in der Kritik zur aktuellen Buddenbrooks-Verfilmung Fatal ist jedoch die Besetzung des Hanno Buddenbrook, des zarten Hochbegabten, mit dem die Familie erlischt. Ruben Ortlieb ist ein aufgeschwemmtes, nur mit Mühe als männlich identifizierbares Wesen, dem man kein Talent, nur die Heulsuse zutraut. Thomas Mann will mit Hanno zeigen: Schwäche und der Spott der Menge sind der Preis der Höherentwicklung – Breloer dagegen, indem er Hanno physiognomisch denunziert, inszeniert gerade das niedrige Gelächter der Menge. So endet dieser streberhafte Film, der so tut, als wolle er dem Meister alles recht machen, am Ende doch mit einem robusten Verrat. Man bedenke, dass es sich bei dem Darsteller des Hanno - Ruben Ortlieb - um einen 8jährigen handelt. Was schon bei einem erwachsenen Schauspieler eine ziemlich dreiste Kritik wäre, ist bei einem Minderjährigen überhaupt nicht mehr zu rechtfertigen.
Sonntag, 9. November 2008

Das Landgericht hat nunmehr das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt angesehen und den Angeklagten wegen Mordes zum Nachteil der Lisa-Marie K. [...] verurteilt ( Beschluss des BGH vom 28. 3. 2007 - 2 StR 62/ 07)
Und da wundern wir uns, warum so manch Nicht-Jurist mit den Augen rollt, wenn er bei Barbara Salesch dem "Prozess-Alltag" folgt.
Schon beim Studentenwerk hat die Dame in der Bafög-Abteilung immer zunächst die falsche Akte gezückt. Und auch später wurde ich mehrfach darauf angesprochen, warum ich meine Profi-Radsport-Karriere verheimlicht habe. Selbst ein eifersüchtiger Liebhaber stand bei mir schon vor der Haustür, weil er seine Freundin in meiner Wohnung vermutete und mir Prügel androhen wollte.
In diese Falle ist nun auch der Kollege von der Handakte getappt. Und alles nur, weil es jemanden gleichen Namens gibt.
Das Interview ist zwar schon eine Woche alt, aber dennoch sehr lesenswert: Bernd Finger ist beim LKA Berlin Leiter der Abteilung 4 - Organisierte Kriminalität, Qualifizierte Banden- und Eigentumskriminialität, Organisierte Gewalt- und Rotlichtkriminialität - und berichtet über die Aktivitäten der "Russenmafia" - oder wie er sie nennt der "organisierten Kriminalität der Straftäter aus osteuropäischen Staaten" - und der neapolitanischen Camorra.
Letztere hat wohl 2007 an 55 Berliner Edelgastronomen - unter anderem im Berliner Regierungsviertel - Briefe mit folgendem Inhalt verschickt:
Zu Ihrer Aufmerksamkeit:
Wir sind eine Genossenschaft der Fürsorge mit zehnjähriger Erfahrung, daher erlauben wir uns, dieses Schreiben zu unterbreiten;
Wir garantieren Ihnen Sicherheit für Sie und Ihre Familie. Eine Versicherungspolice, die wir Ihnen raten, nicht abzulehnen. . .
Jeden Monat kommen unsere Beauftragten vorbei, die sich im Namen Ihres Heiligen Beschützers vorstellen werden. Den Sie mit einer spontanen Spende preisen sollten, weil jede Spende, die nicht von Herzen gegeben wird oder die mit Verzögerung oder schlechter mit der Schmähung des Anführers, den Heiligen schmerzt . . .
Aber mehr noch den Sünder . . .
Wir ergreifen die Gelegenheit, Ihnen ein friedliches Weihnachten und ein reiches neues Jahr zu wünschen. Ob die Phrase "die wir Ihnen raten, nicht abzulehnen" ein Zeichen von Selbstironie ist und dem Film " Der Pate" entlehnt wurde? Angeblich war es ja so, dass die italienischen Mafiosi Armani-Anzüge erst tragen, seit sie das in "Der Pate" gesehen haben.
Sonntag, 24. August 2008

In der Sendereihe " Mein neuer Freund" hatte Christian Ulmen Gelegenheit, sein großes Talent unter Beweis zu stellen. Er schlüpfte dabei in sehr unterschiedliche Rollen - mit dem Ziel seine jeweiligen Gegenüber in den Wahnsinn zu treiben. Drei dieser Figuren hat er nun wieder aufleben lassen und ab dem 29.08.2008 ist auf ulmen.tv zu sehen, was sie ihnen inzwischen so widerfahren ist.
In der heutigen Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung hat Ulmen bereits einen Erlebnisbericht veröffentlicht und konnte dabei - überraschend investigativ - Interessantes zutage fördern. So kam er in seiner Rolle des Knut Hansen mit dem ehemaligen Bürgermeister der Gemeinde Chamerau im Bayrischen Wald - Friedrich Herold - ins Gespräch "In ganz Chamerau haben wir nur acht Ausländer", weiß Friedrich zu berichten. Wenn eines Tages ein Bus voller Türken im Ort ankäme, würde keiner eine Wohnung vermietet bekommen. Dafür sorge er persönlich. Für solche Fälle gibt es nämlich eine Kasse in der Gemeinde, aus der die leerstehenden Wohnungen ein halbes Jahr bezahlt werden. Und überhaupt: Ausländer, Drogen, Gesindel oder gar Schwule Gibt es hier nicht. Gegen Tschechinnen hingegen hat er aber offenbar nichts, solange sie im Puff in Tschechien bleiben. Jedenfalls gibt er Knut einen sehr hilfreichen Rat "Wenn du bumsen willst, dann fährst du zwanzig Minuten rüber nach Tschechien. In den Nachtclub 'Pyramida'. Da hat's sechzig, siebzig Frauen. Eine hübscher als die andere." Und verdammt günstig sind die auch noch. Inzwischen hat Chamerau einen neuen Bürgermeister - den 28 jährigen Stefan Baumgartner. Bei dem hat die Abendzeitung nun nachgefragt, was es mit den "Anti-Türken-Kassen" auf sich hat. Leider mit wenig Erfolg Doch Baumgartner blockte alle Versuche, mit ihm in Kontakt zu treten, ab. Unter Beschimpfungen beendete er das Telefonat. Dabei müsste er es ganz genau wissen, schließlich hat er doch zumindest vor seiner Ernennung zum Bürgermeister als Verwaltungsfachangestellter in der Gemeindekasse gearbeitet, wie er in seinem Lebenslauf stolz verkündet.
Inzwischen hat sich Friedrich Herold nach Informationen der Abendzeitung in Ungarn niedergelassen, um dort seinen Lebensabend zu verbringen.
Dienstag, 19. August 2008

... stammt heute von Heribert Prantl aus seinem Kommentar in der Süddeutschen zur Forderung, Datenschutz in das Grundgesetz aufzunehmen. Wenn Verfassungspolitik zur Alltagspolitik wird, liest sich die Verfassung wie eine Einkommenssteuer-Durchführungsverordnung.
Donnerstag, 1. Mai 2008

Vor dem Abitur müssen sich auch Waldorfschüler an das staatliche Bildungssystem gewöhnen, weiß Alexandra Straush in der SZ vom 30.04.2008 zu berichten. "Oft wid vergessen, dass sich schon die Lehrpläne deutlich voneinander unterscheiden", sagt Heide Danne-Pfeiffer vom Landeselternrat der Freien Waldorfschulen in Baden-Württemberg. So müsse ein Waldorf-Kind in der dritten Klasse nicht unbedingt lesen können, und auch eine korrekte Rechtschreibung werde nicht "erzwungen". Alles nur Klischee?
Mittwoch, 2. Januar 2008

... liefert heute der amerikanische Wissenschaftshistoriker Robert N. Proctor in der SüddeutschenAdolf Hitler hatte das Teufelskraut zeitlebens verachtet und als die "Rache des roten Mannes" bezeichnet, die die Indianer gegen den Schnaps hergetauscht hätten. Das von ihm eingerichtete weltweit erste "Institut zur Erforschung der Tabakgefahren" an der Universität Jena leistete pflichtbewusst erstklassige Forschungsarbeit und wies Tabakkonsum als Hauptfaktor von Lungenkrebs nach. An vielen öffentlichen Plätzen und in sämtlichen NS-Einrichtungen waren Zigaretten strengstens verboten. Welch glücklicher Umstand, dass die Tabak-Lobby von diesem Umstand zuvor offenbar keine Kenntnis hatte.
Montag, 26. November 2007

Dass Frau Zypries der Auffassung ist, die Vorratsdatenspeicherung sei verfassungsrechtlich unbedenklich, wissen wir ja nun. Spannend ist allerdings, wie sie zu diesem Ergebnis kommt. Auf die Frage, ob sie durch die Vorratsdatenspeicherung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt sieht, erwidert sie in einem Interview für den DeutschlandfunkAber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung heißt ja nur, dass Bürger darüber informiert werden müssen, wer was von ihnen speichert. Das hat sich auch als Abwehrrecht gegen den Staat positioniert. Das weiß jeder Jura-Student - spätestens nach Abschluss des Grundstudiums - besser. Für das Bundesverfassungsgericht ist das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung etwas anderes ( BVerfGE 65, 1f) Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Art 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art 1 Abs. 1 GG umfaßt. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Gefunden bei telepolis. Dort werden in zwei sehr lesenswerten Artikeln auch einige andere Äußerungen der Damen und Herren Volksvertreter auseinandergenommen ( hier und hier).
Dienstag, 13. November 2007

... hat sich ein Kandidat in der gestern ausgestrahlten Sendung von "Wer wird Millionär?". Auf die Frage, was er beruflich mache, verwies er auf seine unter blutspucker.de angebotene Dienstleistung und freute über die so "unauffällig" und kostengünstig untergebrachte Werbung. Auf der Seite heißt es Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht
Blutspucker.de verhilft Ihnen kostengünstig zu Ihrem Recht. Da wir wissen, wo sich z.B. in den Konzernen die richtigen Ansprechpartner befinden, erreichen wir fast immer, dass die Forderung zurückgezogen wird. Rechtsanwalt ist er offenbar nicht. Auch sonst ist kein Anhaltspunkt zu finden, ob er die Voraussetzungen des Art. 1 § 1 Rechtsberatungsgesetz (RBerG) erfüllt.
Scheinbar ist er sich der Problematik auch bewusst. Zitat aus dem Impressum Haftungshinweis 2:
Blutspucker.de macht keine Rechtsberatung, sondern führt nur im Auftrag von Privatpersonen oder Firmen Reklamationsanrufe durch. Vielleicht hilft ja dieser Hinweis, denn eigentlich bejaht der BGH eine „Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten“ im Sinne des Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG bei allen Tätigkeiten, die darauf gerichtet oder geeignet sind, konkrete fremde Rechte zu verwirklichen oder konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten (BGH, NJW 1995, 3122 mwN.).
Dass er kein Jurist ist, merkte man auch in der Sendung recht bald. Brauchte er doch zur Beantwortung der folgenden Frage zwei Joker Was man dem Chef des Bundesverfassungsgerichts übergibt, bringt man dessen Namen nach ...?
(A) auf den Punkt
(B) ans Licht
(C) um die Ecke
(D) zu Papier Achja, das Spiel endete für ihn vorerst mit + 8000 €.
Montag, 2. Juli 2007

Der Beklagte ist der Bruder des früheren Lebensgefährten und Vaters der Tochter der Klägerin. So beginnt der Tatbestand eines kürzlich veröffentlichten Urteils des BGH (Urteil vom 19. April 2007, Az. III ZR 75/06 [ pdf]). Darin ging es um die Informationspflichten bei einer Anlageberatung im Familienkreis Die für die professionelle Anlageberatung geltenden Grundsätze (Verpflichtung zur anleger- und anlagegerechten Beratung; vgl. BGHZ 123, 126) sind nicht ohne weiteres und umfassend anwendbar, wenn es jemand innerhalb seines (erweiterten) Familienkreises auf Wunsch eines anderen gegen Gewinnbeteiligung übernimmt, einen größeren Geldbetrag in Aktien anzulegen. Da hat der ehemalige zukünftige Ex-Schwager und Noch-Onkel ja nochmal Glück gehabt.
Unlängst wurden die Worte "Kleinod" und "blümerant" im Wettbewerb "Das bedrohte Wort" auf die ersten beiden Plätze gewählt. Bereits völlig ausgestorben scheinen mir hingegen folgende Begriffe zu sein
Aufwartung als Bezeichnung für eine häusliche Putzfrau oder
Schlummermutter als Bezeichnung für eine... ja, was eigentlich... wenn ich es richtig verstanden habe, für eine Dame, die ein Gästezimmer vermietet.
Bin ich der einzige, dem diese Begriffe bis vor Kurzem nichts sagten?
Dienstag, 19. Juni 2007

In Rechtsprechung und Literatur ist seit Langem anerkannt, dass nicht nur der bürgerliche Name einer Person dem Namensschutz nach § 12 BGB unterliegt, sondern auch dessen Künstler- oder Spitznamen. Umstritten ist jedoch, wann der Schutz beginnt: mit Ingebrauchnahme oder erst sobald der Name Verkehrsgeltung erlangt hat. Der Bundesgerichtshof hat sich für die zweite Alternative entschieden (vgl. BGH, Urt. v. 26.06.2003, I ZR 296/00 - maxem.de) .
Anders sah das kürzlich das LG München (Urteil vom 8. 3. 2007 - 4 HK O 12806/06). Gegenstand der Klage war die Anmeldung der Marke "Schweini" durch einen Fleischgroßhändler. Hiergegen wandte sich ein bekannter Fußballspieler, dessen Identität in der anonymisierten und in der GRUR-RR 2007, 214ff veröffentlichten Fassung des Urteils ebenso geheim gehalten werden soll wie der seines Freundes und Kollegen. Daher nur soviel: Der Kl. ist seit 1. 7. 1998 beim FC B als Fußballprofi unter Vertrag. [...] Zusammen mit seinem Spielerkollegen P gelte er unter dem Kurznamen „Poldi und Schweini“ als Traumpaar des deutschen Fußballs. Ja, Persönlichkeitsschutz ist wichtig, deswegen sollen die Namen auch hier ungenannt und die betreffenden Personen unerkannt bleiben.
Aber zurück zum eigentlichen Thema. Zur Schutzfähigkeit von Spitznamen führt das LG München aus Ein Unterschied zum bürgerlichen Namen einer Person besteht darin, dass ein Schutzrecht, hier für Spitznamen, aber auch für Künstlernamen etc., nicht schon von Geburt an, sondern grundsätzlich erst ab Ingebrauchnahme entstehen kann.
c) Entgegen der Ansicht des Bekl. ist es aber für die Entstehung des Schutzrechts bei einem Spitznamen nicht erforderlich, dass hierfür bereits eine Verkehrsgeltung besteht. Vielmehr genügt die Ingebrauchnahme durch den Namensträger. Allerdings sind bei der Schutzrechtsbegründung für die Frage der Priorität an die Ingebrauchnahme des Spitznamens durch den Namensträger keine zu hohen Anforderungen zu stellen. Anders als beim Künstlernamen, den der Namensträger eigenständig wählt und dessen Ingebrauchnahme nach Zeit und Umfang er selbst bestimmt, entsteht ein Spitzname regelmäßig eher durch das Verhalten Dritter im Umfeld einer Person, die ihr diesen zusätzlichen Namen geben. Die Ingebrauchnahme erfolgt dann spätestens, wenn der Spitzname von dessen Namensträger aufgegriffen und von ihm namens- und/oder kennzeichenmäßig verwendet wird. Nun hat sich die Kammer völlig ohne Grund in Widerspruch zur Rechtsprechung des BGH gesetzt, da man die Verkehrsgeltung von "Schweini" wohl ohne Schwierigkeit bejahen kann. Dennoch ist die Ansicht zutreffend, wonach eine Verkehrsgeltung für den grundsätzlichen Schutz nicht zwingend erforderlich ist. Hier kann nichts anderes gelten als bei sonstigen Wahlnamen, etwa die Firma eines Kaufmanns. Für diese ist allgemein anerkannt, dass es einer Verkehrsgeltung nur dann bedarf, wenn die Firma von sich aus keine Unterscheidungskraft besitzt.
Die Position des BGH ist offenbar von der Befürchtung getragen, dass es einem nicht zu leicht gemacht werden soll, sich einen schutzfähigen Namen zuzulegen. Es wäre zu einfach, so die bestehenden Unterlassungsansprüche eines Träger des entsprechenden bürgerlichen Namens abzuwehren. Dieses Problem besteht tatsächlich, ist jedoch kein Grund, die grundsätzliche Schutzfähigkeit von Pseudonymen unter besondere Voraussetzungen zu stellen. Ob ein Unterlassungsanspruch aus § 12 BGB besteht ist vielmehr im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung zu entscheiden.
Montag, 16. April 2007

Es ist schon bemerkenswert, wofür in den google-Anzeigen alles geworben wird. Screenshot vom 15.04.2007:

Die Anzeige stammt von einer ACAD WRITE - academic texts Ltd., die ihre deutsche "Niederlassung" in Halle an der Saale hat.
Dass die ganze Geschichte "nicht ganz koscher" ist, drängt sich einem natürlich auf. Aber die Betreiber sind wahnsinnig "clever" und versuchen sich durch ihre AGB rechtlich abzusichern Für den Fall, dass Sie unsere Gutachten/Manuskripte für Prüfungs-, Haus- oder Diplomarbeiten bzw. Dissertations- oder Habilitationsschriften nutzen möchten, weisen wir wegen evtl. strafrechtlicher Relevanz darauf hin, dass Sie diese dann nur in zulässiger Weise behandeln dürfen. Sie dürfen uns nicht mit Ausarbeitungen beauftragen, die sie später textgleich übernehmen wollen und mit einer eidesstattlichen Versicherung ("... ich versichere an Eides statt, dass ...") versehen müssen. Der Auftraggeber versichert, dass er diese Arbeit nicht einreichen wird, wenn er eine eidesstattliche Versicherung darüber abgeben muss, dass er die Arbeit alleine geschrieben hat. Er wird die Arbeit auch nicht im Rahmen von Wettbewerben einreichen. Da fragt man sich allerdings, wie dazu die abgebildete Anzeige passt.
Montag, 12. Februar 2007

Der Bayerische VGH entschied im Urteil vom 29.01.2007 (Az. 7 BV 06.764 [ pdf]), dass der Bund für Geistesfreiheit Bayern - eine im Freistaat Bayern als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannte Weltanschauungsgemeinschaft - keinen Anspruch darauf hat, im Radioprogramm des Bayerischen Rundfunks häufiger als bisher und auf einem günstigeren Sendeplatz zu Wort zu kommen. Das Gericht gelangt zu dem Ergebnis, dass diese Regelung der rundfunkgesetzlichen Verpflichtung zur Einräumung "angemessener Sendezeiten" für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften genüge.
Die Angemessenheit der Sendezeit hänge von der gesellschaftlichen Bedeutung der einzelnen Gemeinschaft ab, wobei vorrangig auf den aktuellen Mitgliederbestand abzustellen sei. Angesichts der derzeitigen Mitgliederzahl von weniger als 5.000 Personen (ca. 0,04 % der bayerischen Bevölkerung) werde eine Gesamtdauer von 120 Sendeminuten im Jahr der gesellschaftlichen Bedeutung der Weltanschauungsgemeinschaft in jedem Falle gerecht. Wer hätte gedacht, dass es in Bayern einen "Bund für Geistesfreiheit" gibt. Weniger erstaunlich ist dann allerdings, dass dem keine gesellschaftliche Bedeutung beigemessen wird.
Quelle: PM des VGH
Samstag, 27. Januar 2007

Neben dem Deutschland Radio hat auch der Berlin/Brandenburger Radiosender Fritz die Zeichen der Zeit erkannt und strahlt jeden Samstag 18:00 - 20:00 Uhr eine Sendung aus, die sich um Blogs und Podcasts dreht.
In der heutigen Sendung zum Thema "Abmahnungen im Netz" wird Blawger-Kollege Dennis Sevriens zu Gast sein und vielleicht einiges aus seinen reichhalten Erfahrungen berichten können, die er mit seinem Mandanten von " Mein Parteibuch" sammeln konnte - letzterer gilt nicht umsonst als der meistabgemahnte Blogger des Landes.
Für die interessierten Herrschaften in der Provinz bietet Fritz einen Live-Stream an und außerdem wird es die Sendung auch wieder als Podcast geben.
Sonntag, 21. Januar 2007

In der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung ist heute ein Interview mit CSU-Landesfraktionschef Joachim Herrmann zu lesen, in der er eine bemerkenswerte Aussage über den scheidenden Ministerpräsidenten trifft Was Edmund Stoiber einmal entschieden hat, das zieht er durch Ob sich Herr Herrmann wohl der unfreiwilligen Komik seiner Aussage bewusst war?
Montag, 15. Januar 2007

Die Idee von jusline.de, Gesetzeskommentare als Open Content anzubieten, ist ziemlich gut - sie hat aber nur dann Erfolg, wenn sich auch genügend kompetente Autoren finden lassen.
Das wissen auch die Macher von jusline.de und versuchen nun, mittels eines Kommentier-Wettbewerbs zusätzliche Kommentatoren zu gewinnen. Hauptpreis ist ein verlängertes Wochenende auf Malta.
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Kommentare
Mi, 08.09.2010 22:09
Wie ist den [...]
Mi, 08.09.2010 18:34
Ich dachte, [...]
Mi, 08.09.2010 18:03
Wobei Loren [...]
Mi, 08.09.2010 14:42
Aus der Anw [...]