Mittwoch, 21. Juli 2010

Roland Reuß in der FAZ zum vorgeschlagenen gesetzlich verankerten Zweitveröffentlichungsrecht: Was ist mit „unabdingbarem Zweitveröffentlichungsrecht“ gemeint? Die Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen hatte in ihrer Stellungnahme zur Prüfbitte des Bundesjustizministeriums den Köder ausgeworfen: „Als zwingende Regelung im Urhebervertragsrecht sollte wissenschaftlichen Autoren nach einer angemessenen Embargofrist ein unabdingbares und formatgleiches Zweitveröffentlichungsrecht für ihre Aufsätze und unselbständig erschienenen Werke eingeräumt werden. Dieses Zweitveröffentlichungsrecht, das für den Wissenschaftler keine Pflicht bedeutet, ist notwendig, um ihn in seiner Verhandlungsposition gegenüber großen wissenschaftlichen Verlagen zu stärken. Der Wissenschaftler erhält durch das Zweitveröffentlichungsrecht die Möglichkeit, selbst über den Grad der Sichtbarkeit seiner Forschungsergebnisse zu entscheiden. Er übt dabei in besonderer Weise das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit aus.“
Was hier pathetisch gefordert wird, schwächt in Wahrheit die Position des Autors. Denn wenn der Autor einem Verlag, der in seine Publikation investiert, kein zeitlich begrenztes ausschließliches Nutzungsrecht mehr anbieten kann, wird seine Souveränität nicht gestärkt, sondern beschnitten. Er verliert seine Vertragsfreiheit. Das Investitionsrisiko des Verlags wird zu groß und dem Autor wird nur übrig bleiben, seine unlektorierten und unbeworbenen Schriften im ach so überschaubaren Netz allein „sichtbar“ zu machen. Man sieht sie förmlich vor sich, die Verlage, wie sie nach Inkrafttreten einer solchen Regelung keinerlei Schriften mehr veröffentlichen, weil durch die drohende Zweitveröffentlichung nach der Embargofrist das wirtschaftliche Risiko untragbar geworden ist. Niemand wird mehr Gedrucktes kaufen, weil alle auf die zeitversetzte Zweitveröffentlichung des Autors warten. So wie es bekanntlich heute schon so ist, dass nichts Gedrucktes verkauft wird, was gleichzeitig - etwa im Wege des "grünen Weges" - frei im Netz verfügbar ist.
Man fragt sich: glaubt Roland Reuß wirklich, was er da schreibt? Hilft er seiner Sache mit einer derartig hanebüchenen Argumentation?
Dieser Kommentar bringt eine weitere wichtige Erkenntnis in Erinnerung: Zudem wird das „Investitionsrisiko“ der Verlage in der Masse der Publikationen immer auf den Autor abgewälzt, er ist es, der Drittmittel und Publikationskostenzuschüsse einwirbt, er ist es, der die ersten Exemplare seiner Veröffentlichung finanziert, und vom Verlag nur selten und kaum kostendeckende Erlöse zurückfließen. Würden Verlage bei Dissertationen, Tagungsbänden und anderen Erzeugnissen das volle Publikationsrisiko übernehmen und ein angemessenes Autorenhonorar zahlen, wäre die Argumentation zugunsten ausschließlicher Verwertungsrechte wenigstens nachvollziehbar, so aber ist die ewige Mär nur ärgerlich, denn wissenschaftliche Autoren und Herausgeber treten ohne Honorar alle Rechte ab und übernehmen – neben dem Lektorat – selbst auch einen Gutteil der Publikationskosten.
Der Tagesspiegel schreibt: Laut Statistischem Bundesamt erwirbt fast jeder dritte Uniabsolvent und fast jeder zehnte Absolvent einer Fachhochschule einen Doktortitel. [...] Nur gut sieben Prozent der Promovierten beenden eine Habilitation. Und nur 40 Prozent aller Habilitierten werden auf eine Professur berufen. Wir rechnen überschlägig nach und reiben uns verwundert die Augen: Können diese Zahlen wirklich stimmen?
Dienstag, 20. Juli 2010

Legal Week berichtet von innovativen Gestaltungsmöglichkeiten: Corporate associates at Freshfields Bruckhaus Deringer will be able to work from home or job-share if the firm chooses to adopt an alternative working scheme set to be rolled out this autumn.
The magic circle firm is set to try out a new scheme that aims to find viable alternative working options for associates. Initially, the system -- which is being led by corporate head Mark Rawlinson -- will be limited to the firm's London corporate practice, but may be rolled out more widely if it proves successful.
Following a series of presentations made earlier this month, associates are now able to apply for four alternative working schemes on offer, which will run for one year from this autumn. The four schemes include a basic job-share whereby associates will pair up to divide their working week between them. There is also the option for associates to work off-site on a regular basis. Die sensible Reaktion im "Legal Blog Watch" ließ nicht lange auf sich warten: What possible motivation would one have to volunteer to "cover colleagues," presumably on little to no notice? What sort of "important arrangements" are associates allowed to have across the pond? Vacations? Family commitments? The death of a loved one? All things associates are expected to cancel/work around. It builds character.
Der Kl. unterzog sich in den Jahren 1983 und 1984 der zweiten juristischen Staatsprüfung, die er am 31. 7. 1984 mit “befriedigend” bestand. Zur Begründung der Klage hat er geltend gemacht: Die mündliche Prüfung am 31. 7. 1984 sei fehlerhaft durchgeführt worden. Der Vorsitzende der Prüfungskommission Dr. X habe gegen das Gebot der Fairneß und der Unvoreingenommenheit verstoßen. Er habe das Vorgespräch mit der Bemerkung beschlossen: “Jetzt wollen wir aber mal voranmachen, wir erwarten von Ihnen heute Glanzleistungen, und eines kann ich Ihnen jedenfalls sagen - wie würde man das beim Kommiß ausdrücken - Sie werden hier auf dem Zahnfleisch wieder rausgehen." Diese Bemerkung habe ihn - den Kl. - entmutigt.
Die auf Wiederholung der mündlichen Prüfung gerichtete Klage hatte im ersten und zweiten Rechtszuge Erfolg. OVG Münster, Urteil vom 05.12.1986 - 22 A 780/85, NVwZ 1988, 458
Sehr schön: In seiner dienstlichen Äußerung hat Dr. X diese Bemerkung zwar nicht ausdrücklich eingeräumt, sondern erklärt, keine konkreten Vorstellungen vom Inhalt des Gesprächs zu haben. Er hat jedoch ausgeführt, es möge zutreffen, daß er sich so geäußert habe, weil er entsprechende Wendungen gelegentlich gebrauche. Sympathischer Zeitgenosse.
Das OVG Münster fand keinen Gefallen an der Formulierung: Die umgangssprachliche Formulierung “auf dem Zahnfleisch gehen" bezeichnet einen Zustand äußerster, bis zur Hilflosigkeit gehender Erschöpftheit nach vorheriger Überforderung. Wird jemandem eine zum “Gehen auf dem Zahnfleisch” führende Behandlung angekündigt, kann er daraus entnehmen, daß er überzogenen, ihn “klein machenden", wenn nicht gar schikanösen Anforderungen ausgesetzt werden soll. Eine solche Äußerung, selbst wenn sie anders gemeint gewesen und in guter Absicht erfolgt sein sollte, trug nicht zu einer Verbesserung der Prüfungsatmosphäre bei. Sie war im Gegenteil dazu geeignet, den Kl. erheblich zu beunruhigen, ihm den Mut zu nehmen oder doch zumindest ihn am Wohlwollen des Ausschußvorsitzenden zweifeln zu lassen und in seiner Entschlossenheit zur Herbeiführung des angestrebten vollbefriedigenden Prüfungsergebnisses zu beeinträchtigen.
Montag, 19. Juli 2010

... stellt die FAZ am Beispiel der verfassungsrechtlich orientierten Blogs dar und kommt dabei zu der folgenden zutreffenden Erkenntnis: Hierzulande werden Blogs dagegen kaum als Instrumente für die Debatte über staats- und verfassungsrechtliche Themen genutzt, weder von Anwälten noch von Rechtswissenschaftlern. [...]
In den Vereinigten Staaten sei die juristische Blogkultur dadurch befördert worden, dass die Amerikaner ein stärkeres politisches Grundrechtsverständnis und die Verfassungsrechtler weniger Scheu vor der Beteiligung an politischen Kontroversen hätten. Da die Rechtswissenschaften in den Vereinigten Staaten methodologisch stark fragmentiert und die Grenzen zu anderen Disziplinen überdies recht durchlässig seien, gebe es in den Vereinigten Staaten eine wissenschaftliche Debattenkultur, die zum Bloggen regelrecht einlade. Der Wahrheits- und Wissenschaftsanspruch der deutschen Staatsrechtslehre und die auf Homogenität zielende Dogmatik vertrügen sich mit der Blogkultur, die ja von Opposition, Spontaneität und Zuspitzungen lebe, weniger gut. Das trifft sicher nicht nur auf das Verfassungsrecht zu.
Nachtrag: Auch einige Blawgerkollegen haben sich des Themas angenommen, siehe hier, hier und hier.
Das Programm der diesjährigen Herbstakademie offenbart ein sehr illustres Referenten- und ein sehr breites Themenspektrum. Hingehen!
Freitag, 16. Juli 2010

Beim bodenständigen Versicherungsdampfer Capitol AG ist man längst nicht so innovativ wie beim US-Anbieter "WedSafe", der maßgeschneiderte Versicherungen gegen die Unbill am schönsten Tag des Lebens der Braut anbietet: Most of the time, most weddings go pretty smoothly. But when something unexpected does go wrong, it can be frightening how quickly the costs can add up.
For wedding couples – or their parents – who have lovingly planned every detail and budgeted down to the last penny, even a relatively small loss can feel devastating, while a large loss or liability claim can bring true financial disaster.
Since 1999 WedSafe® has helped protect wedding couples and their families from the financial consequences of mishaps large and small. These are just a few examples of real wedding couples who experienced unforeseen problems – and were able to recover from significant financial losses thanks to their WedSafe insurance policies. Die Beispiele zeigen, wie grausam das Leben sein kann.
Donnerstag, 15. Juli 2010

Die Bürgerrechtler vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) werden am Freitag, 16. Juli 2010 um 12.00 Uhr beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen die Volkszählung 2011 abgeben. Die Beschwerdeführer halten das zugrunde liegende Zensusgesetz für in Teilen verfassungswidrig. Zusammen mit der Beschwerdeschrift werden die Bürgerrechtler eine Unterstützerliste einreichen: Mehr als 13.000 Menschen befürworten die Verfassungsbeschwerde. [Pressemitteilung des AK Vorrat]
Frage für die mündliche Prüfung: Verfassungsprozessuale Bedeutung der Unterstützerliste?
Donnerstag, 8. Juli 2010

Die Satzungsversammlung - das Parlament der Anwaltschaft bestehend aus den gewählten Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern und dem Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) sowie den Präsidenten der Rechtsanwaltskammern - fordert eine umfangreichere Prüfungskompetenz bei der Verleihung von Fachanwaltstiteln. Sie hat in ihrer Sitzung vom 25. Juni beschlossen, den Gesetzgeber zu einer Ausweitung der Kompetenzen aufzufordern.
Gemäß § 24 der Fachanwaltsordnung sind die für die Verleihung zuständigen Vorstände der Rechtsanwaltskammern auf eine formale Prüfung der zugegangenen Antragsunterlagen beschränkt, was von Teilen der Satzungsversammlung bereits seit langem kritisiert wird. Diskutiert werden stattdessen zentral gestellte, einheitliche Klausuren zum Nachweis der theoretischen Kenntnisse eines Fachanwalts.
Bei diesem Artikel handelt es sich um einen Gastbeitrag von Kanzleien in Deutschland
Mittwoch, 7. Juli 2010

Die FAZ zitiert Kurienkardinal Raffaele Farina, den Leiter der Apostolischen Bibliothek im Vatikan, mit folgendem kühnen Glaubenssatz: „Die Geschichte hat gezeigt, dass gescannte Bilder bei jeder Übermittlung Farbkraft einbüßen.“ Das liegt sicher an den schlechten Kupferleitungen im Netzwerk des Heiligen Stuhls.
Samstag, 3. Juli 2010

Ein Satz für die Ewigkeit: Die Verjährung ist ein Mittel zum Zweck, nicht Selbstzweck. (Motive I, S. 291)
Freitag, 2. Juli 2010

Jüngstes Beispiel für die Gefährlichkeit insbesondere der Küche: On June 6, in Waterville, Washington, a 17-year-old girl attacked her 21-year-old brother with a "knife-edged barbecue spatula" after the two argued over how to make macaroni and cheese.
The girl told police that she was making the dish when her brother asked her if she was using butter. According to the police report, the two then "began to argue over the difference [between] real butter [and] margarine." (The report is not entirely clear as to who advocated for which substance.) The argument escalated, and shortly thereafter the brother called police to say that his sister had just tried to cut his neck with the sharp, serrated edge of the spatula. She was charged with assault on June 10.
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Kommentare
Mi, 08.09.2010 22:09
Wie ist den [...]
Mi, 08.09.2010 18:34
Ich dachte, [...]
Mi, 08.09.2010 18:03
Wobei Loren [...]
Mi, 08.09.2010 14:42
Aus der Anw [...]