Mittwoch, 16. Mai 2012

Das "Ende mit Schrecken" wird zunehmend mit Zahlen unterlegt. Ambrose Evans-Pritchard zitiert im Telegraph-Blog die schreckenserregenden Zahlen, die Eric Dor von der IESEG School of Management in Lille errechnet hat. Und er entwirft "Lösungsszenarien", die ihm wiederum Mitleid mit den Deutschen abringen: Yes, this means rewriting the German constitution, and in effect means the abolition of Germany as a functioning sovereign nation.
My sympathies to the German people. This is what your leaders got you into (without asking permission). It was the elemental implication of monetary union.
We at the Telegraph screamed from rooftops in the early 1990s that EMU was a destroyer of nation states, and democracies. So did the brave German professors. Nobody would listen.
My guess is that German citizens will not accept this implication. If so, we are all stuffed.
Dienstag, 15. Mai 2012

In der Causa Mathiopoulos bleibt Hermann Horstkotte bei seiner Linie und wirft der Uni Potsdam nach deren "Vorratsbeschluss" ( ...jurabilis! berichtete) Scheinheiligkeit vor: Bei einem Blick auf die Empfehlungsschreiben renommierter Historiker und Sozialwissenschaftler ist festzustellen: Die Doktorarbeit hat darin höchstens eine Nebenbedeutung. Den Professorentitel jetzt allein von der längst verstaubten Dissertation abhängig zu machen, erscheint ziemlich scheinheilig. Es lenkt ab von den Problemen, die sich die Hochschulen mit der Verleihung der Honorarprofessuren selber eingebrockt haben. Und wegen obskurer Fehler bei der Verleihung der Honorarprofessur sollen die beiden Universitäten nun daran gehindert sein, eine akademische Selbstverständlichkeit (Verlust der Honorarprofessur bei Entziehung des Doktorgrades wegen Täuschung) zu beschließen? Das soll vielmehr nur dann möglich sein, wenn in den die Verleihung der Honorarprofessur befürwortenden Gutachten die Dissertation lobend herausgehoben wurde?
Montag, 14. Mai 2012

Seit Jahr und Tag kaufe ich bei einem Supermarkt meine Brötchen und jedes mal ärgere ich mich über diese Aufkleber:
Entnommene Ware darf nicht zurückgelegt werden und verpflichtet zum Kauf. Ich bin ja nicht streitsüchtig, lasse also die Supermarktbetreiberin in ihrem Irrglauben! Aber just vor ein paar Stunden stand neben mir eine Mutter, deren Sohnemann (ggf. 4-5 Jahre) sich ein Brötchen rausgriff (sind ja in guter Kinderhöhe) und es dann auch noch auf den Boden fallen ließ. Natürlich musste eine "freundliche" Kassiererin direkt daneben stehen und sprach: "Dit Brötschen müssn se jetzt aba kaufen! Steht ja och deutlich dranne." Aha! Die Mutter zeigte sich einsichtig und jeder kann sich denken, was den Sohnemann wegen dieser Fehlinvestition nun erwartet hat.
Aber was hat es nun mit dem "Aufkleber" auf sich? Ich bin kein Zivilrechtler, aber meine paar Kenntnisse aus der Ausbildung sagen mir: So geht das doch nicht! Natürlich habe ich gegebenenfalls auch vorvertragliche C.I.C. Pflichten als potentieller Käufer (also das umgedrehte Salatblatt sozusagen). Ich sollte also in vielen Konstellationen auch zum Schadensersatz nach Schuldrecht und nicht nur nach unerlaubter Handlung verpflichtet sein. Aber natürlich ist der Schadensersatz nicht gleich dem Verkaufspreis zu setzen. Diese Erkenntnis kann ich schnell schon dem Steuerrecht entnehmen: Erwerbe ich das Brötchen an der Kase, liegt ein Leistungsaustausch im Sinne des Umsatzsteuergesetzes vor, der auch steuerbar und steuerpflichtig ist. Ich zahle also in den 37 Cent einen Umsatzsteuerbetrag von ca. 2,4 Cent (7% für Lebensmittel) mit. wenn ich allerdings Schadensersatz leisten muss, fällt gerade keine Umsatzsteuer (kein Leistungsaustausch) an. Also wären schon maximal nur 35 Cent (gerundet zu meinen Lasten) zu leisten. Es kann mir ja nicht angelastet werden, wenn der Geschädigte seiner Schadensminderungspflicht nicht nachkommt und den Betrag fehlerhaft in die Kasse als steuerpflichtig "einbont" und somit eine Steuerlast auslöst.
Also gibt es auch einen praktischen Unterschied!
Aber nun zum "Pflichtkauf" (vulgo: Kontrahierungszwang)! Woher nehmen wir diesen? Könnte man ihn ggf. aus dem Schild konstruieren? Also sozusagen, das auf Brötchen nicht der Kalauer anzuwenden ist, wonach die Ware im Regal nur eine Invitatio ad offerendum ist, sondern durch den Aufkleber ein "richtiges" Angebot vorliegt, welches ich mit der "Entnahme der Ware" annehmen kann? Dagegen würde sprechen, dass der Kleber ja nur eine Pflicht zum Kauf aussprechen will, also den Vertragsschluss scheinbar noch gar nicht als erfolgt ansieht, sonst müsste es ja heißen: "Entnommene Ware gilt als gekauft und muss bezahlt werden." Also vielleicht ein Vorvertrag? Oder steht dem dann doch der § 308 Nr. 5 BGB im Wege? Und wie ist das mit dem 4 Jährigen? Begibt sich der Supermarkt durch die fehlgehende Kaufvertragsfiktion (das Kind kann ja kein Angebot annehmen) dann auch einem Schadensersatzanspruch gegenüber der Mutter oder soll der (hilfsweise) doch aufrecht erhalten bleiben?
Wer kann hier mal bitte Licht ins Dunkel bringen?
Freitag, 11. Mai 2012

Auf freelancer.com findet sich folgendes Angebot für Juristen: Hallo,
ich suche zur Realisierung eines Buches über einen bzw. mehrere Prozesse, teilweise durch alle Instanzen einen Co-Writer (Ghostwriter). Sie müssen juristisches Fachwissen haben, am besten einen Abschluss in Jura und rechtlich stilistisch (Gutachter-Stil) schreiben können. Es soll ein Buch für die Allgemeinheit werden, dass jedoch mit juristischen Quellen hinterlegt ist.
Alle Rechte am Buch werden an mich abgetreten, Sie erscheinen nicht und alle Rechte sind mit Zahlung des Honorars abgegolten.
Das Buch soll ca. 500 Din A4 Seiten umfassen und muss genaue Analysen des Rechts beinhalten. Es sollen mehrere Prozesse und Gereichtsverfahren analysiert werden. Zahlung immer nach 50 Seiten oder nach Vereinbarung möglich. Hinterlegung des Honorars bei Notar in Bayern ebenfalls möglich. Seriös? Querulant der sein Tun zu Papier bringen will? Wird hier ein echter Dissertations-Ghostwriter gesucht? Oder ggf. nur investigative Journalisten auf der Suche nach Juristen die sich für nichts zu schade sind?
Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät der Universität Potsdam hat am Mittwochabend beschlossen, Margarita Mathiopoulos aus ihrer Honorarprofessur zu verabschieden. Wie eine Sprecherin sagte, wird dem Präsidenten der Universität Potsdam nun empfohlen, Mathiopoulos den Titel der Honorarprofessorin zu entziehen. Dies gelte für den Fall, dass die Entscheidung der Universität Bonn rechtskräftig wird. Die Uni Bonn hatte am 18. April bekannt gegeben, dass die Potsdamer Honorarprofessorin Margarita Mathiopoulos wegen „bewusster Irreführung“ ihren Doktortitel abgeben soll. Die Anwälte von Mathiopoulos hatten daraufhin angekündigt, gegen den Beschluss zu klagen. Sie sprachen von einem „unfairen und mit blindem Eifer geprägten Verfahren“. [ PNN]
Schröder/Klopsch schreiben in HFR 4/2012, S. 1 (6) Rn. 25: "Dem Professor kommt in dieser Gemeinschaft eine ganz besondere Rolle zu. Er bestimmt nicht nur das Thema, sondern gibt die Fragen und die Methoden und somit den Wissenschaftsstil vor. Denn soeben examinierte Personen haben in der Regel noch nicht den Weitblick, um die neuen, spannenden Fragen eines Faches zu erkennen und zu benennen." Dem möchte ich die These entgegenstellen (und hier zur Diskussion stellen), dass die Themensuche, -findung und -abgrenzung in aller Regel eine nicht unerhebliche Promotionsleistung darstellt. Ein guter Doktorvater wird die Themensuche durch den Doktoranden nicht nur dulden, sondern aktiv befördern und zum Regelfall machen.
Wie steht die geschätzte Leserschaft zu dieser These?
In der Online-Zeitschrift HFR (4/2012, S. 1 ff.) beleuchten Rainer Schröder und Angela Klopsch den "Dr. iur." (und auch das Promotionswesen in anderen Fächern) von verschiedenen Seiten. Der meinungsfreudige Beitrag lädt an mancher Stelle zu beherztem Widerspruch ein (dazu vielleicht später mehr).
Die Ausführungen zum "wissenschaftlichen Betrug" (Rn. 49 ff.) wenden sich in besonders deutlichen Worten gegen Vroniplag (auch wenn in Rn. 51 von "Wikileaks" gesprochen wird, was gewiss ein Redaktionsversehen ist). Schröder/Klopsch schreiben in Rn. 52: Wer den Wissenschaftsbetrieb aus eigener Anschauung kennt, reibt sich die Augen über die moralische Entrüstung, die im Jahr 2010 [gemeint wohl 2011, Anm A.H.] die Doktorarbeit von Karl-Theodor zu Guttenberg auslöste. So viel Theater um zwei Buchstaben, groß D und klein r. Die umstrittene Arbeit fällt zu Recht mindestens in die Kategorie 4.[Fn. 22: Die Betreiber des Internetportals Vroniplag haben weitere Doktorarbeiten von Politikern untersucht, und es ist nach Koch-Mehrins Sturz zu erwarten, dass die Liste der gefallenen Doktoren lang werden wird. Allerdings täten die Betreiber von Vroniplag sich selbst und der Gesellschaft einen Gefallen, wenn sie ihren aufklärerischen Impetus auf das linke politische Spektrum ausdehnten. So könnten sie sich vom Verdacht der Unredlichkeit befreien, die sie selbst anprangern.] In Rn. 55-57 führen die Autoren sodann aus: Aber welches Ziel Vroniplag auch immer verfolgt, wenn dort gezielt Politiker des bürgerlichen Spektrums `abgeschossen' werden - es ist ihnen doch gelungen, den Finger in eine Wunde zu legen. Ganz offensichtlich haben wir es nicht mit einem oder zwei titelsüchtigen Politikern zu tun, die ein paar unaufmerksame Professoren reingelegt haben. Vroniplag hat gezeigt, dass die freie Verfügbarkeit von Wissen und Fakten mittels elektronischer Medien auch in der Wissenschaft angekommen ist. So ist das nun einmal. Es wird nicht zu ändern sein. Die Diskussion hat aber noch etwas gezeigt: dass allerhand faul ist im deutschen Wissenschaftsbetrieb.
Insofern erden die Worte von Wissenschaftsministerin Annette Schavan die Debatte. Allerdings muss man sich wundern, wem Frau Schavan die Schuld an den Verhältnissen geben will, wenn sie die Hochschulen zu "Selbstkritik" animiert. Von falschen "Statussymbolen" und "Titelhuberei" sprach sie. Sparsamer, wissenschaftsorientierter sollten die Hochschulen bei der Titelvergabe vorgehen, empfiehlt sie. Sie will wohl andeuten, dass sich Deutschlands Universitäten zu wenig um die Wissenschaft kümmern.
Dass an Deutschlands Universitäten Wissenschaft zu kurz kommt, weiß jeder, der selbst eine Universität besucht hat. Die Studentenmassen sind seit 40 Jahren kontinuierlich gestiegen. Sie stiegen exponentiell zum sparsamen Zuwachs an Lehrstühlen und Professoren. Es ist einem Hochschullehrer unmöglich, Studenten so zu betreuen, wie es in angelsächsischen Schulen üblich ist. Wer aber halbwegs intelligent und fleißig genug ist, der schafft seinen Abschluss auch ohne den persönlichen Zuspruch des weisen alten Mannes namens Professor - und hat neben der Leistung ein ordentliches Maß an Selbstständigkeit bewiesen. Wer dann aus der Masse der Hochschulabsolventen herausstechen will, der sollte aber mehr haben als ein Stück Papier namens Diplomzeugnis oder Staatsexamen: eine Promotionsurkunde. Sie erhöht die Chancen für Einstellung und für Aufstieg. Der Doktortitel ist der einzige Titel, dem Respekt gezollt wird und der erarbeitet ist. Eine sehr demokratische Sache also. Die Mehrheit der Professoren zeigt sich offen für diese Motivation zur Doktorarbeit. Die Bereitschaft, auch Menschen zu promovieren, die nicht Wissenschaftler werden wollen, beweist deutlich mehr Gespür für die Gegenwart und ihre Anforderungen als die Worte von Frau Schavan.
"Schröder/Klopsch: "Der juristische Doktortitel"" vollständig lesen
Donnerstag, 10. Mai 2012

Nachdem mittlerweile sogar Zapp einen Beitrag zur Causa Schavan brachte, muss sich nun endlich auch ...jurabilis! aus der Höhle der Blog-Procrastination wagen und zumindest eine erste kleine "Materialsammlung" veröffentlichen.
Das Blog "Schavanplag" darf ebenso wie die zugrundeliegende Analyse bei Vroniplag als bekannt vorausgesetzt werden (siehe dazu auch diese Diskussion im Forum bei Vroniplag). Zu dieser "Abspaltung" hat der Blogger "Erbloggtes" seine eigenen Theorien veröffentlicht. Mittlerweile hat sich der Schavanplag-Autor ( hinsichtlich dessen Pseudonymidentität es gewisse Indizien gibt) auch gegenüber Spiegel online geäußert.
Schade, dass zumindest zu Beginn der Berichterstattung immer wieder zu lesen war, dass Vroniplag Frau Schavan einen Persilschein ausgestellt habe. Auslöser mag eine Fehlinterpretation dieses Interviews der ZEIT mit Debora Weber-Wulff gewesen sein.
Erste Bibliotheken machen Ernst: Aufgrund unzumutbarer Kosten und Bezugsbedingungen hat das Direktorium des Zentrums Mathematik beschlossen, alle abonnierten Elsevier-Zeitschriften ab 2013 abzubestellen. Spannende Zeiten.
Dienstag, 8. Mai 2012

Vor dem Hintergrund der Debatte um die Dissertation von Forschungsministerin Schavan ( ...jurabilis! wird berichten) plädiert DFG-Ombudsmann Löwer im Tagesspiegel für die Erwägung einer "absoluten Verjährungsfrist": „Wir müssten über einen Zeitraum nachdenken, nach dem wir uns die Arbeiten amtlich nicht mehr anschauen“, sagte der Professor für Öffentliches Recht in Bonn dem Tagesspiegel. Schavan gab ihre Dissertation vor 32 Jahren ab. Nach so langer Zeit „die Legitimation für eine ganze Lebensleistung zu entziehen“, halte er für problematisch, sagte Löwer.
Man müsse Menschen zugestehen, „sich von ihrem Fehltritt weit entfernt und ihr Leben weiter gelebt“ zu haben. Verjährungsfristen gebe es in allen anderen Bereichen. Bei juristischen Staatsexamina etwa gelte eine Verjährungsfrist von fünf Jahren. Für Promotionen sei ein solcher Zeitraum sicher zu kurz, er denke eher an ein Jahrzehnt. Auch wenn Frau Schavan als "Direktpromovierte" ohne sonstigen Hochschulabschluss ein Sonderfall ist (und vielleicht mehr Leute zu derlei Überlegungen anregt als ein geprüfter Rechtskandidat zu Guttenberg): derlei Vorschläge sind nicht neu. Gegner argumentieren, dass es im Hinblick auf die Entziehung eines Grades keines "Rechtsfriedens nach Zeitablauf" bedürfe.
Was meint die Leserschaft? Wäre eine solche "Plagiatverfolgungsverjährung" sinnvoll/gerecht/geboten/wünschenswert? Wenn ja: Welcher Zeitraum wäre angemessen?
Um das Elend der von den Studenten hierzulande geforderten Bildungsinvestitionen besser beurteilen zu können, hilft - wie so oft - der vergleichende Blick über den Tellerrand. Zum Beispiel in die USA: As part of the comprehensive database of law school employment statistics it launched this week, the organization has projected the total cost of law school loans for students who will graduate in 2015 and 2016 — that is, the ones who will start law school this year or next. The former will owe an average of $195,265 and the latter will owe an average $200,595. [ LAW.com]
Selbst diese Schätzungen dürften zu niedrig sein, wie Jonathan Adler hier ausführt.
Es muss einmal gesagt werden. Ja, ich fühle mich schuldig! ...jurabilis! hat bereits darüber berichtet, echte Wissenschaft erfordert, dass wir "weg von den Micky-Maus-Promotionen" kommen müssen. Wenn dem so ist, dann wäre das ein großes Problem. Ich habe nie nebenberufliche Doktoranden angenommen und ich würde es auch keinem meiner Kollegen empfehlen. Nebenberuflich neue Erkenntnisse zu erarbeiten, gelingt nur wenigen. Wenn jemand extern promoviert, dann findet die Arbeit außerhalb des Radius des Betreuers statt, da sind die Täuschungsmöglichkeiten größer. Ich bin über Fälle wie Guttenberg in gewisser Weise froh, weil dadurch das Problem in die Öffentlichkeit gerückt wurde. Wir müssen weg von diesen Micky-Maus-Promotionen. Seien wir also ehrlich. Die Beweise sind erdrückend und sogar in meinem Vorwort niedergeschrieben. Entgegen dem Grundsatz nemo tenetur se ipsum accusare klage ich mich hier selbst öffentlich an:
ICH HABE EINE MICKY-MAUS-PROMOTION! ICH HABE NUR NEBENBERUFLICHE HOBBYFORSCHUNG BETRIEBEN!
Ich habe meine Dissertation unter dem Titel "Verfassungsrechtliche Restriktionen für den vereinfachenden Einkommensteuergesetzgeber: Eine Überprüfung verfassungsrechtlicher Grundsätze an ausgewählten Vereinfachungsideen" als externer Doktorand bearbeitet. Nicht schlimm genug, ich habe auch noch "nebenbei" als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer größeren Einheit gearbeitet und konnte mich nur 3-4 Tage je Woche mit meiner Dissertation beschäftigen. Last but not least war Betreuer und Doktorvater kein Ordinarius, sondern lediglich ein Honorarprofessor!
+++ ENTHÜLLT +++ AUTOR VON ...JURABILIS! SCHRIEB MICKY-MAUS*-DISSERTATION +++ ENTHÜLLT +++
*) Disclaimer: Dieser Beitrag soll nicht die Rechte von Walt Disney, möglichen anderen Rechteinhabern, insb. des Egmont Ehapa Verlags beeinträchtigen.
Montag, 7. Mai 2012

Kollege Thomas Stadler zerpflückt eine Rechtsauffassung des Bayerischen LDA: Diese Rechtsansicht des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht ist teilweise widersprüchlich und teilweise falsch.
Auf den Abschluss einer von Google vorformulierten Vereinbarung über eine Auftragsdatenverarbeitung im Sinne von § 11 BDSG muss man als Webseitenbetreiber eigentlich bereits deshalb verzichten, weil eine solche Vereinbarung die materiellen Anforderungen des § 11 BDSG nicht erfüllen kann und damit evident unwirksam ist. Eine Aufragsdatenverarbeitung setzt nämlich voraus, dass das Service-Unternehmen (Google) nur als Hilfsperson des Webseitenbetreibers fungiert, der damit als sog. verantwortliche Stelle weiterhin Herr der Daten bleibt und deshalb allein über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten entscheidet. Das heißt mit anderen Worten, dass der Auftragnehmer (Google) an die Weisungen des Auftraggebers (Webseitenbetreibers) gebunden ist und die Daten nur nach Weisung des Auftraggebers verarbeiten und nutzen darf.Wer eine solche Vereinbarung bereits unerschrieben hat, kann ja mal versuchen, Google Weisungen zu erteilen.
Samstag, 5. Mai 2012

Waren es 2011 noch die ominösen (und in aller Regel nicht näher definierten) "externen Doktoranden", die man allerorten als Problemfälle in Sachen Plagiatsanfälligkeit identifiziert zu haben glaubte, gibt es nun eine neue Gattung, der man an den Kragen möchte. Der Tagesspiegel zitiert Oliver Günther, den neuen Präsidenten der Universität Potsdam mit den Worten: „Hobby-Doktoranden ohne wirkliches wissenschaftliches Interesse sollten einfach gar nicht mehr promovieren.“ Das Ziel einer Reduktion der Zahl der Promotionen mag aller Ehren wert sein, doch diese plakative Aussage scheint dann doch übermäßig vereinfacht. Abgesehen davon, dass die Fakultäten promovieren (und es somit in der Hand haben, wen sie auf Grund welcher Leistung promovieren), sich also niemand selbst promoviert: Auch für den um Verständnis redlich bemühten Leser ist nicht ersichtlich, weshalb das fehlende wissenschaftliche Interesse nur bei "Hobby-Doktoranden", aber wohl nicht bei Lehrstuhlangehörigen problematisch sein soll (denen spricht er offenbar wissenschaftliches Interesse qua Amt zu). Damit stellt sich unweigerlich die Frage, was eigentlich konstituierendes Merkmal des "Hobby-Doktoranden" sein soll.
Ist ein "Hobby-Doktorand" ...
a) jemand, der ein Voll-Stipendium hat und sich damit theoretisch "voll" auf die Vorbereitung der Promotion konzentrieren kann? Wohl nicht. (Wohl eher ein Edel-Doktorand.) Selbiges gilt wohl für Mitglieder eines mehr oder weniger verschulten Graduiertenkollegs.
b) jemand, der reich geerbt hat oder im Lotto gewonnen hat? Wohl nicht. Das ist dann wohl der weniger angesehene - "neoliberale"? - Zwilling von a).
c) jemand, der eine Stelle am Lehrstuhl seines Doktorvaters hat? Wohl auch nicht. Was aber, wenn er am Lehrstuhl mit mehr oder weniger wissenschaftsfremden, jedenfalls aber nicht im Zusammenhang mit seinem Dissertationsvorhaben stehenden Arbeiten betraut wird und mit seinem Doktorvater nie über die eigene Dissertation spricht? Und was, wenn die Stelle (eventuell gar eine nominelle Teilzeitstelle) derart viel zeitlichen Einsatz erfordert, dass an eine Arbeit an der Dissertation nur am Wochenende zu denken ist? Auch dann kein Hobby-Doktorand?
d) jemand, der eine Stelle an einem anderen Lehrstuhl hat? Gilt hier etwas anderes als für c)?
e) jemand, der eine andere den Lebensunterhalt sichernde Stelle hat, etwa ein Jurist, der als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Kanzlei arbeitet? Ist hier zu differenzieren zwischen einer Tätigkeit, die in inhaltlichem Zusammenhang zum Dissertationsvorhaben steht und einer solchen, die "themenfremd" ist? Kommt es auf die Größe der Kanzlei (und damit den zu vermutenden Grad "wissenschaftlicher Tiefe" bei der Recherche?) an?
f) jemand, der eine Halbtagsstelle als Bierkutscher hat und den Rest des Tages in der sprichwörtlichen "Einsamkeit und Freiheit" (Humboldt, wir erinnern uns) an seiner Dissertation feilt?
g) jemand, der - horribile dictu - während des Medizin-Studiums wenige Wochen in eine sog. "statistische Arbeit" investiert?
Manchmal ist die Welt nicht so einfach, wie man sie gerne hätte.
Freitag, 4. Mai 2012

Hier eine interessante Rechenübung aus der Feder von Debora Weber-Wulff, geschrieben anlässlich des jüngsten Skandals an der ehrwürdigen Universität Heidelberg (siehe dazu die entsprechende Prüfung bei Vroniplag): It is time for a serious renovation at German medical schools - time to move to an M.D. for general doctors and reserve a Dr. med. for those who can do real research.
I just had a look at the statistics for 2010. 3,6 % of the student population in Germany studies medicine. 28 % of the dissertations are in medicine. A whopping 49% (867 out of 1755) of the habilitations done in Germany in 2010 were in medicine. This raises a lot of questions - the number of habilitations compared to the number of dissertations would be about commensurate with the rate of students in medicine. If we take out all the medical dissertations and add in the medical habilitations, we would have 4,5% medical theses. So it seems that indeed, a dissertation in medicine is just a Master's degree and the habilitation should be considered the doctorate. A very strange state of affairs. Das Thema wird auch bei Telepolis aufgegriffen.
Was meint die werte Leserschaft? Würde ein MD von den sprichwörtlichen alten Damen in den Wartezimmern akzeptiert? Und wenn nein: inwiefern spielt das überhaupt für eine Rolle?
Donnerstag, 3. Mai 2012

Jetzt wird es auf der Juracon sogar eine Podiumsdiskussion mit Kanzleivertretern geben: Flexible Arbeitszeiten, Work-Life-Balance-Programme, kanzleieigene Kindertagesstätten, exklusive Weiterbildung, bis zu 50 Tage Urlaub im Jahr: Kanzleien lassen sich einiges einfallen, um für Bewerber attraktiv zu bleiben: Eine neue Bewerbergeneration stellt veränderte Anforderungen an die Arbeitsbedingungen. Die vage Aussicht auf Partnerschaft und der Gehaltsscheck reichen ihr als Argumente für Karriere nicht mehr aus. Die sogenannte Generation Ypsilon ist gut ausgebildet, international orientiert, mobil, technologieaffin und weniger an Geld interessiert als ihre Vorgängergenerationen. Ihre Vorstellungen von einem Traumjob drehen sich um Sinnerfüllung, spannende Aufgaben, Abwechslung, Spaß und ein gutes Arbeitsklima.
Zum zweiten JURAcon-Karriere-Talk freuen wir uns, Vertreter von vier Kanzleien mit innovativen Personalkonzepten begrüßen zu können. Neben Informationen aus erster Hand bietet die Podiumsdiskussion Bewerben und allen Interessierten die einmalige Gelegenheit, mit Kanzleivertretern ins Gespräch zu kommen. Ob das die Zielgruppe beruhigt?
Nach seinem (in der rechtlichen Wirkung diskussionswürdigen) "Verzicht" auf den Doktorgrad haben die verantwortlichen Gremien der Universität Potsdam bekanntlich schnell reagiert. Heute nun ist Vertrauensabstimmung in der Berliner CDU-Fraktion. Frühe erste Solidaritätsbekundungen hatten Kritik hervorgerufen. Horstkotte zeigt sich auffallend streng.
Interessant ist der Fall aber - von dem skurrilen "Sperrvermerk" wegen einer geplanten Aufsatzveröffentlichung einmal abgesehen - vor allem aus einem anderen Grund: Graf lässt sich trotz vergleichsweise deutlich geringfügigeren Schuldvorwurfs vollkommen anders ein als Guttenberg und Co. Der Tagesspiegel zitiert ihn mit folgenden Worten: Zwar habe ich die Fußnoten mit übernommen, aber ich habe mir fremdes Wissen zu eigen gemacht, ohne die Autoren zu nennen. Außerdem habe ich die beiden Quellen nicht im Literaturverzeichnis angegeben. Dies ist eine Täuschungshandlung. Vor Guttenberg hätte man gesagt, dass ein solches ehrliches Eingeständnis das Mindeste ist, was die Öffentlichkeit verlangen darf, um wieder Vertrauen fassen zu können. Seit Guttenberg wissen wir, dass zumindest in diesem Bereich offenbar andere Maßstäbe gelten. Jedenfalls aus Sicht von Guttenberg, Chatzimarkakis und Co.
Nachtrag: Die Fraktion hat Florian Graf das Vertrauen ausgesprochen ( Tagesspiegel).
Sonntag, 29. April 2012

Über die Ernsthaftigkeit des Projekts "Student Litigators" hatte ...jurabilis! schon berichtet. Wir haben auch gesagt, dass wir das Projekt weiter verfolgen werden um hier zu berichten. Seit dem ersten Bericht sind bald vier Monate vergangen. Was erstaunt nun? Im Impressum der Internetseite des Projekts hat sich nicht viel getan! StudentLitigators UG (haftungsbeschränkt) i. Gr.
z. Hd. Herrn (...)
Die StudentLitigators UG (haftungsbeschränkt) i. Gr. wird vertreten durch die Managing Partner: (...)
Nunja, viel muss man in einem Impressum nicht verändern. Es irrtiert nur, dass die UG seit über einem halben Jahr wohl Vorgesellschaft sein soll. Also, wie lange noch i.Gr.?
Der Initiator hat hier bereits am 28.10.2011 das Projekt angekündigt. Also gab es die Idee (und somit wohl eine Vorgründungsgesellschaft) schon im Oktober 2011. Und hier wird das Projekt schon am 03.11.2011 als UG i.Gr. erwähnt. Da im Handelsregister eine solche UG wirklich noch nicht eingetragen worden ist, scheint es so, als sei das Impressum nicht das Problem. Unter handelsregister.de kann man schnell recherchieren: StudentLitigators
Student Litigators
Student-Litigators
StudentLitigator
Student Litigatoren
etc. pp.
sucht man dort (deutschlandweit) vergeblich. Dabei soll doch die Gründung einer UG recht schnell gehen! Berichtet wird von wenigen Tagen bis zu einem Monat. Ok, das Musterprotokoll wird nicht genügen, aber knapp 6 Monate ist dann reichlich lang, wenn selbst "echte GmbH" in 4-6 Wochen aufgesetzt werden können.
Was ist da also los? Hat man vergessen die UG tatsächlich zu gründen? Wird die "Abkürzung" UG hier fehlerhaft geführt? Firmierte die UG i.Gr. vielleicht schon als Gründungsgesellschaft, als sie eigentlich noch nur eine Vorgründungsgesellschaft war? Konnte man das Mindeststammkapital von einen Euro nicht aufbringen? Hat das Registergericht hier etwas einzuwenden? Funkt gar die örtliche RAK dazwischen? Oder müssen jetzt erstmal Zwischenprüfungen geschrieben werden? Viel Raum für Spekulationen ...
Man kann nur hoffen, das hier den sechs "Partnern" (vulgo: Gründungsgesellschaftern!?) nichts Schlimmes droht! Bei einer "unechten Vorgesellschaft" droht ja nicht nur eine unmittelbare Haftung, auch steuerlich wird's spaßfrei, wenn die Eintragungsabsicht nicht mehr vorliegt und dennoch die Gründungsgesellschaft weiter betrieben wird. Bei "pro bono" sollten zwar "die Zahlen" gering sein, allerdings verbleibt das Haftungsrisiko aus möglicher Fehlberatung!
Herr MP D., was ist da los? Müssen wir uns Sorgen machen?
EDIT: Auf die Information in den Kommentaren hin, konnte auf Facebook folgendes gefunden werden:
Nun fragt sich ernsthaft, ob es sinnvoll ist, wenn Studenten im Bereich "IV. Unternehmens- und Vereinsrecht" tätig werden, obwohl sie eine Vor-Gründungsgesellschaft über 2 Monate als "UG i.Gr." bezeichnen. Ein einfaches GmbH Büchlein (bspw. ISBN-13: 978-3406577079, Wicke, § 11 Rechtszustand vor der Eintragung, Rn. 3) hätte einen solchen Fehler vermeiden können. Mit Abschluss des Gesellschaftsvertrags gemäß § 2 entsteht sodann die Vor-GmbH. Maßgebliche Zäsur ist die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages. Es verbleibt dennoch die Frage: Warum dauert die Eintragung nun schon über 3 Monate?
Freitag, 27. April 2012

Die Uni Potsdam berichtet: Bei der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam ist heute von Dr. Florian Graf die Entziehung seines Doktortitels beantragt worden. Herr Graf hatte an der Universität Potsdam im Jahr 2010 mit einer Dissertation zum Thema „Das innerparteiliche Bild von Oppositionsparteien nach dem abrupten Verlust langjähriger Regierungsverantwortung am Beispiel der Christlich Demokratischen Union (CDU) in der Hauptstadt Berlin während der 15. Wahlperiode (2001-2006)“ als externer Doktorand promoviert. Der Promotionsausschuss der Fakultät wird am 2. Mai 2012 beraten und über den Antrag entscheiden.
Vorausgegangen war dem am 24. bzw. 25 April 2012 die Überprüfung und Aufhebung einer Sperrfrist für die Veröffentlichung der Dissertation durch die Vorsitzende des Promotionsausschusses und Dekanin der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam, Prof. Dr. Theresa Wobbe. Nachdem Zweifel an der wissenschaftlichen Qualität der Dissertation aufgekommen waren, hat die Dekanin den Qualitätsrichtlinien der Universität entsprechend eine Prüfung der Dissertation veranlasst. Daraus ergab sich ein Plagiatsverdacht, zu dem Dr. Graf um Stellungnahme gebeten wurde. Daraufhin stellte er heute den Antrag auf Entziehung des Doktorgrades.
Die Erklärung des Herrn Doktor im Wortlaut hat der Tagesspiegel hier hochgeladen
EDIT: Da Herr Graf einer der wenigen FH Absolventen überhaupt war, der ein Promotionsvorhaben an einer Universität beginnen konnte, wird der Fall wohl für sämtliche zukünftigen Absolventen von Fachhochschulen Hochschulen der Auslöser für noch mehr Gegenwind sein. Gerade solche Beispiele geben "den Widerständlern" von der Uni neuen frischen Wind (vulgo: an der FH lernt man kein wissenschaftliches Arbeiten) in die Segel.
Donnerstag, 26. April 2012

Unter Urteilsrubrik.de ist eine Entscheidung des Kammergerichts* zur Führung eines LL.M. aus dem Ausland zu finden. Der Antragsteller (Rechtsanwalt) war der Auffassung, dass zwei Berufskollegen auf Briefkopf und Website den LL.M. nicht nur mit Ortsangabe [Name] LL.M. (Houston)
[Name] LL.M. (cape Town), sondern auch mit der Angabe der Universität, also nur in der Form [Name] LL.M. (University of Houston)
[Name] LL.M. (University of Cape Town) hätten führen dürfen.
Das LG Berlin hatte noch im Sinne des Antragstellers entschieden. Nunmehr hat das KG deutlich gemacht, dass es schon (z)weifelhaft ist (...), ob die streitgegenständlichen Angaben zu den Hochschultiteln gegen § 34a Abs. 1 Satz 1 BerlHG verstoßen. (...) Nach dieser Vorschrift darf ein ausländischer Hochschulgrad, der von einer nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannten Hochschule (...) verliehen worden ist, grundsätzlich in der Form, in der verliehen wurde, "unter Angabe der verleihenden Stelle" geführt werden. (...) Natürlich waren nicht die Städte Houston oder Cape Town "verleihende Stellen", insoweit lag der Antragsteller richtig. Das KG führt dann aus: Der anwaltliche Dienstleistungen nachsuchende Durchschnittsverbraucher wird in den streitgegenständlichen Angaben die Namen bekannter ausländischer Großstädte (...) erkennen. Im Zusammenhang mit einem Hochschultitel wird der angesprochene Verkehr diese Angaben zwanglos dahin verstehen, dass damit der Ort der Universität benannt wird, an dem der Titel erworben wurde. Da Universitäten häufig nach ihrem Sitz bezeichnet werden, wird er nahe liegend in der Ortsangabe auch den Namen der verleihenden Universität erblicken, wenn der Ortsangabe keine weiteren konkretisierenden Namensbestandteile hinzugefügt worden sind. (...) Damit ist vorliegend die verleihende Stelle hinreichend bezeichnet. (...) Im Ergebnis wohl eine zutreffende Entscheidung, aber auch in der Begründung? Es fragt sich, welchen Durchschnittsverbraucher das KG im Auge hatte. Wird dieser Durchschnittsverbraucher bspw. die Angabe "Berkeley" zielsicher in Kalifornien vermuten? Oder welcher Durchschnittsverbraucher kann den US-Städten Cambridge, New Haven, Ithaca oder New York rasch die Namen der bekannten Universitäten** zuordnen?
*) KG Berlin v. 22.02.2012, 5 U 5 51/11, Berliner Anwaltsblatt, 2012, 128f.
**) Gemeint sind natürlich Harvard, Yale, Cornell und Columbia; wobei natürlich in diesen Fällen der Absolvent eher den bekannten Namen, denn die einfache Ortsangabe führen wird ...
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Kommentare
Do, 17.05.2012 10:12
Ist das hie [...]
Do, 17.05.2012 10:09
Hierzu nimm [...]
Do, 17.05.2012 10:05
Und noch wa [...]
Do, 17.05.2012 09:59
Wieso schwe [...]